StartseiteWissenWelche Schutzgüter hat die Umweltbaubegleitung im Blick?

Kurz beantwortet: Die Umweltbaubegleitung hat alle Schutzgüter des § 2 UVPG im Blick: Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, die Landschaft sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Auch die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern gehören zu ihrem Prüfauftrag.

Schutzgüter und typische Baustellenthemen

SchutzgutTypische Themen auf der Baustelle
Mensch und GesundheitBaulärm, Staub, Erschütterungen, Bauzeiten — siehe Immissionsschutz in der Bauphase
Tiere, Pflanzen, biologische VielfaltArtenschutz, Bauzeitenfenster, Biotop- und Baumschutz, Tabuzonen
Fläche und BodenFlächenverbrauch, Bodentrennung, Verdichtung, Mieten — vertieft unter Schutzgut Boden
WasserGrundwasser, Wasserhaltung, Gewässerschutz, wassergefährdende Stoffe
Luft und KlimaStaubminderung, Emissionen von Maschinen und Transporten
LandschaftEingriffsminimierung, Rekultivierung, Wiederherstellung des Landschaftsbilds
Kulturelles Erbe und SachgüterBodendenkmäler, angrenzende Nutzungen, Leitungen Dritter

Gewichtung je nach Vorhaben

Nicht jedes Schutzgut ist bei jedem Projekt gleich relevant: Beim Erdkabelbau dominieren Boden und Landwirtschaft, an Gewässerquerungen Wasser und Fauna, innerorts Lärm und Baumschutz. Die Umweltbaubegleitung priorisiert deshalb anhand des Bescheids und der örtlichen Empfindlichkeiten — verliert dabei aber keines der Schutzgüter aus dem Blick, denn Auflagen bestehen meist zu mehreren gleichzeitig. Auch die Wechselwirkungen zählen: Eine Grundwasserabsenkung etwa kann zugleich Boden, Gehölze und Biotope treffen, eine Staubfahne Anwohner und angrenzende Vegetation. Der Schutzgutkatalog stammt aus § 2 Abs. 1 UVPG und gilt fachlich auch dort als Ordnungsrahmen, wo keine förmliche UVP durchgeführt wurde.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick