Startseite › Wissen › Wer haftet, wenn beim Trenching Baumwurzeln beschädigt werden?
Kurz beantwortet: Für Wurzelschäden beim Trenching haften in der Regel Baufirma und Bauherr gemeinsam: die ausführende Firma nach § 823 BGB für die unsachgemäße Ausführung, der Bauherr als Veranlasser des Eingriffs und wegen möglicher Auswahl- und Überwachungsversäumnisse. Bei Bäumen unter kommunaler Baumschutzsatzung oder an Straßen kommen Bußgelder und Ersatzpflanzungen hinzu. Wurzelschäden werden gutachterlich taxiert und erreichen schnell vier- bis fünfstellige Beträge pro Baum.
Wer konkret in der Pflicht steht
Die Baufirma schuldet die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik – beim Arbeiten im Wurzelbereich sind das vor allem die DIN 18920, die R SBB (Ausgabe 2023, eingeführt mit ARS Nr. 28/2023 des BMDV) und die ZTV-Baumpflege. Verletzt sie diese Standards, haftet sie dem Baumeigentümer (häufig der Kommune) auf Schadensersatz. Der Bauherr bzw. Netzbetreiber haftet daneben als Veranlasser, insbesondere wenn er die Trasse zu dicht an Bäumen geplant oder die Ausführung nicht überwacht hat. Verstöße gegen eine Baumschutzsatzung sind zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit der jeweiligen Stadt. Wichtig für die Abgrenzung: In NRW reicht eine Baumschutzsatzung nach § 49 LNatSchG NRW nur bis in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und die Bebauungsplangebiete. Liegt der Trenching-Abschnitt im Außenbereich, entfällt die Satzungsebene — die zivilrechtliche Haftung und der naturschutzrechtliche Schutz über Eingriffsregelung, Alleenschutz und § 44 BNatSchG bleiben davon unberührt.
Wie Wurzelschäden bewertet werden
Kommunen lassen Schäden meist nach der Methode Koch berechnen, einem modifizierten Sachwertverfahren. Sie ermittelt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht einen eigenständigen Baumwert, sondern die Wertminderung des Grundstücks nach § 251 Abs. 1 BGB; einbezogen werden auch Folgerisiken wie Fäule und verminderte Standsicherheit, weshalb die Summen oft überraschend hoch ausfallen. Wie die Berechnung funktioniert, erklärt der Beitrag zum Baumwert.
Streit vermeiden
Eine fachliche Baubegleitung beugt beidem vor: Sie legt vor Baubeginn Schutzabstände und Verfahren fest (Handschachtung, Saugbagger, Wurzelvorhang), dokumentiert den Zustand der Bäume als Beweissicherung und protokolliert die Ausführung. Damit lässt sich im Schadensfall klar zuordnen, wer für den Baumschaden einstehen muss – oder der Schaden entsteht gar nicht erst.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick