StartseiteWissenWie beantragt man eine Fällgenehmigung für ein Bauvorhaben?

Kurz beantwortet: Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle der Kommune — meist Umwelt- oder Grünflächenamt, außerhalb von Satzungsgebieten bei der Unteren Naturschutzbehörde — gestellt und braucht Lageplan, Angaben zu Baumart und -größe, eine Begründung sowie je nach Fall einen Artenschutznachweis. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß einige Wochen; die Genehmigung ist regelmäßig mit Ersatzpflanzungsauflagen verbunden.

Typische Antragsunterlagen

  • Lageplan mit eingemessenen Baumstandorten und Baufeld,
  • Baumliste: Art, Stammumfang, Vitalität — idealerweise aus einer Bestandskartierung,
  • Begründung der Unvermeidbarkeit (Nachweis geprüfter Alternativen),
  • artenschutzfachliche Einschätzung, bei Höhlenbäumen Ergebnis der Kontrolle,
  • Vorschlag für Ersatzpflanzungen oder Ausgleich.

Zeitplanung ist der kritische Punkt

Zwischen Antrag und Fällung liegen schnell mehrere Wochen bis Monate — und gefällt werden darf regulär nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Wer den Antrag zu spät stellt, verpasst das Zeitfenster und verliert unter Umständen ein ganzes Baujahr; die Fristenlogik erklärt der Beitrag zum Fällzeitraum. Bei planfestgestellten Vorhaben sind Fällungen oft schon über den Beschluss zugelassen — dann sind stattdessen die dortigen Nebenbestimmungen einzuhalten.

In laufenden Projekten übernimmt die Umweltbaubegleitung typischerweise die Koordination: Sie stellt die fachlichen Unterlagen zusammen, stimmt Auflagen mit der Behörde ab und überwacht später die Umsetzung — von der Besatzkontrolle bis zur Ersatzpflanzung. Ob überhaupt eine Genehmigung nötig ist, hängt innerorts oft von der Baumschutzsatzung der Kommune ab; im Außenbereich greift sie nach § 49 LNatSchG NRW nicht, dort entscheiden Eingriffsregelung, Schutzgebietsrecht und Artenschutz.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick