Startseite › Wissen › Was ist der Unterschied zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?
Kurz beantwortet: Beide kompensieren unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe, unterscheiden sich aber in Nähe und Gleichartigkeit. Eine Ausgleichsmaßnahme stellt die beeinträchtigten Funktionen gleichartig und im räumlich-funktionalen Zusammenhang wieder her — dort, wo der Verlust entsteht. Eine Ersatzmaßnahme kompensiert gleichwertig, aber an anderer Stelle im betroffenen Naturraum. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 2 BNatSchG; seit der Novellierung sind beide gleichrangig zulässig.
Gegenüberstellung
| Kriterium | Ausgleich | Ersatz |
|---|---|---|
| Funktion | gleichartige Wiederherstellung | gleichwertige Kompensation |
| Ort | räumlich-funktionaler Zusammenhang zum Eingriff | im betroffenen Naturraum |
| Beispiel | Neuanlage einer Hecke am selben Feldrand | Gewässerrenaturierung an anderer Stelle im Naturraum |
Was gilt, wenn beides nicht geht
Ist ein Eingriff weder auszugleichen noch zu ersetzen und gehen die Belange von Natur und Landschaft in der Abwägung nicht vor, kann er nach § 15 Abs. 5 BNatSchG zugelassen werden; die dann fällige Ersatzzahlung regelt § 15 Abs. 6 BNatSchG. Sie ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes zu verwenden und bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Kompensation. Der bundesrechtliche Begriff lautet Ersatzzahlung beziehungsweise Ersatz in Geld; das gebräuchliche „Ersatzgeld“ stammt aus dem Landesrecht, in NRW aus § 31 LNatSchG NRW. In jedem Fall ist die Zahlung die letzte Stufe und keine frei wählbare Alternative.
Bedeutung für die Bauphase
- Kompensationsflächen liegen häufig außerhalb der Baustelle und geraten deshalb aus dem Blick — sie brauchen eigene Termine im Ablaufplan.
- Herstellung allein genügt nicht: Entwicklungspflege, Fertigstellungs- und Funktionskontrolle sind regelmäßig Teil der Auflagen.
- Flächen müssen dauerhaft rechtlich gesichert sein, sonst wird die Kompensation nicht anerkannt.
Den Gesamtrahmen erläutert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Zur landesspezifischen Umsetzung siehe Kompensation und Ersatzgeld in NRW, zur Nachsorge Erfolgskontrolle von Kompensationsmaßnahmen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick