StartseiteWissenWorauf achtet die UBB beim technischen Hochwasserschutz mit Spundwänden und Mauern?

Kurz beantwortet: Beim technischen Hochwasserschutz mit Spundwänden und Mauern achtet die UBB vor allem auf Lärm und Erschütterungen beim Rammen, auf den Eingriff in die Uferzone, auf enge Bauzeitfenster am Gewässer und darauf, dass für verloren gehende Habitate Ersatzstrukturen wie Steinschüttungen oder Röhrichtzonen geschaffen werden.

Rammen: Lärm und Erschütterung im Griff behalten

Das Einbringen von Spundbohlen gehört zu den lautesten Bauverfahren am Gewässer. Die UBB prüft, ob erschütterungsarme Verfahren wie Einpressen oder Vibrationsrammen mit Schallminderung möglich sind, achtet auf die Richtwerte der AVV Baulärm und darauf, dass Rammarbeiten nicht in Brut- oder Laichzeiten fallen — denn Baulärm kann für sich genommen ein Artenschutzproblem sein.

Eingriff in die Uferzone

Spundwände und Mauern versiegeln Uferabschnitte dauerhaft. Die UBB kontrolliert, dass nur die genehmigte Eingriffsbreite beansprucht wird, dass Röhricht- und Gehölzsäume außerhalb des Baufelds tabu bleiben und dass die Arbeiten im Wasser denselben Regeln folgen, die auch sonst für Arbeiten direkt im Gewässer gelten — von der Trübungsbegrenzung bis zur Havarievorsorge.

Ersatzstrukturen und Bauzeitfenster

  • Für verlorene Habitate werden Ersatzstrukturen umgesetzt: Steinschüttungen, Totholz, Kiesbänke oder begrünte Vorschüttungen vor der Wand.
  • Gearbeitet wird in den engen Bauzeitfenstern am Gewässer, oft abschnittsweise bei Niedrigwasser.
  • Abweichungen vom genehmigten Ablauf werden dokumentiert und vorab mit der Behörde abgestimmt.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick