Startseite › Wissen › Wie prüft die Umweltbaubegleitung die Baustelleneinrichtung – Lagerflächen, Zufahrten, Tankplätze?
Kurz beantwortet: Die Umweltbaubegleitung prüft die Baustelleneinrichtung vor deren Aufbau anhand des Baustelleneinrichtungsplans: Liegen alle Lagerflächen, Zufahrten, Tank- und Waschplätze innerhalb der genehmigten Flächen, halten sie Abstand zu Tabuzonen, Gewässern und Wurzelbereichen, und sind Boden- und Gewässerschutz technisch gesichert? Abweichungen werden vor der Einrichtung korrigiert – nachträgliche Umzüge sind teuer.
Prüfpunkte im Einzelnen
| Element | Worauf geprüft wird |
|---|---|
| Lager- und Montageflächen | Deckungsgleich mit genehmigten Flächen, außerhalb von Biotopen, Kronentraufbereichen und Gewässerrandstreifen; Oberbodenabtrag und getrennte Lagerung geregelt |
| Zufahrten und Baustraßen | Vorhandene Wege nutzen, Tragschicht oder Baggermatten auf empfindlichen Böden, keine Querung von Tabuzonen |
| Tank- und Waschplätze | Befestigt, mit Auffangwanne oder dichter Fläche, ausreichender Abstand zu Gewässern und Wasserschutzgebietszonen; Bindemittel vorhanden |
| Lagerung wassergefährdender Stoffe | Gebindeaufstellung in Auffangwannen, Kennzeichnung, Zugriffssicherung |
| Bodenmieten | Ober- und Unterboden getrennt, zulässige Mietenhöhe, kein Befahren, Begrünung bei längerer Lagerung |
| Container, Beleuchtung, Bauwasser | Insektenfreundliche Beleuchtung, geregelte Ableitung von Bau- und Niederschlagswasser, keine Versickerung von Betonwaschwasser |
Ablauf der Prüfung
- Planprüfung am Schreibtisch: Baustelleneinrichtungsplan gegen Bescheid, LBP und Bodenschutzkonzept legen.
- Ortstermin vor Aufbau: Flächen einmessen oder einweisen, Konflikte markieren, Alternativen vorschlagen.
- Freigabe der Einrichtungsflächen, anschließend Abnahme des tatsächlichen Aufbaus mit Fotodokumentation.
- Regelmäßige Nachkontrolle: Erfahrungsgemäß wachsen Lagerflächen im Bauverlauf über ihre Grenzen hinaus.
Wenn Flächen nicht ausreichen
Reicht die genehmigte Fläche nicht, ist eine zusätzliche Inanspruchnahme mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen; eigenmächtige Erweiterungen sind ein klassischer Verstoß und ziehen Nachforderungen zur Kompensation nach sich, im Einzelfall auch Bußgelder. Vertiefend: Umweltauflagen für Baustelleneinrichtungsflächen, umweltgerechte Betankung und Gewässerrandstreifen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick