Startseite › Wissen › Wie funktioniert die Eingriffsregelung mit Kompensation und Ersatzgeld in NRW?
Kurz beantwortet: Die Eingriffsregelung folgt einer festen Rangfolge: vermeiden, dann ausgleichen oder ersetzen, und erst wenn beides nicht möglich ist, Ersatzgeld zahlen. In Nordrhein-Westfalen konkretisieren die §§ 30 und 31 LNatSchG NRW die bundesrechtlichen §§ 14 und 15 BNatSchG — § 30 zu § 14 BNatSchG, § 31 amtlich „zu § 15 Absatz 2, 3 und 6 BNatSchG“. Das Ersatzgeld ist an den Kreis oder die kreisfreie Stadt zu entrichten, in dem der Eingriff stattfindet, und dort grundsätzlich innerhalb von vier Jahren zweckgebunden einzusetzen.
Die Rangfolge
- Vermeidung: vorrangig und rechtlich zwingend — Trassenbündelung, schmalere Arbeitsstreifen, HDD-Querung statt offener Grabung, Bauzeitenfenster, Tabuzonen, Schutzzäune
- Ausgleich und Ersatz: Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen am Ort beziehungsweise gleichwertige Neuschaffung im betroffenen Naturraum
- Ersatzgeld: nachrangig und nur zulässig, wenn Ausgleich und Ersatz nicht möglich sind; die Höhe bemisst sich nach den durchschnittlichen Gesamtkosten der nicht durchgeführten Maßnahme einschließlich Flächenbereitstellung, Planung, Herstellung und Unterhaltung
Wohin das Ersatzgeld fließt
Zu zahlen ist es an den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder in der der Eingriff durchgeführt wird. Es ist zweckgebunden und soll dort grundsätzlich innerhalb von vier Jahren für Maßnahmen des Naturschutzes eingesetzt werden, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Die Unteren Naturschutzbehörden führen dazu ein Kompensationsverzeichnis mit Verortung der Maßnahmen sowie ein Verzeichnis über Eingang und Verwendung der Ersatzgelder.
Ökokonto
Freiwillig und vorgezogen durchgeführte Aufwertungsmaßnahmen können auf einem Ökokonto verbucht und später auf konkrete Eingriffe angerechnet werden. Das entkoppelt Maßnahmenumsetzung und Bauzeit und verschafft den Flächen die nötigen Entwicklungsjahre — ein praktischer Vorteil gerade bei Trassenprojekten mit knappen Bauzeitfenstern.
Rolle in der Bauphase
Für die Umweltbaubegleitung zählt vor allem die erste Stufe: Vermeidungsmaßnahmen sind Teil der Bauausführung und werden vor Ort kontrolliert und dokumentiert. Kompensationsflächen müssen fristgerecht hergestellt, korrekt verortet und in der Entwicklungspflege begleitet werden. Weiterführend: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, § 15 BNatSchG in der Bauausführung.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick