StartseiteWissenDürfen Abfälle oder Reststoffe auf der Baustelle verbrannt oder vergraben werden?

Kurz beantwortet: Nein – das Verbrennen oder Vergraben von Abfällen auf der Baustelle ist ausnahmslos verboten. Es verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung, wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet und kann in schweren Fällen als Straftat nach § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit Abfällen) verfolgt werden. Jeder Abfall muss über zugelassene Entsorgungswege abgefahren werden.

Warum das Verbot so streng ist

Beim Verbrennen behandelter Hölzer, Folien oder Gebinde entstehen Schadstoffe bis hin zu Dioxinen, die sich in Boden und Umgebung niederschlagen. Vergrabene Abfälle – Folienreste, Kabelabschnitte, Betonbrocken – werden bei späteren Erdarbeiten zur „Altlast“: Der Fund löst Untersuchungs- und Sanierungspflichten aus, und die Suche nach dem Verursacher beginnt auf der eigenen Baustelle. Welche Sanktionen im Einzelnen drohen, zeigt der Beitrag zur illegalen Entsorgung von Bauabfällen.

Die korrekten Wege

ReststoffRichtiger Weg
Grünschnitt, WurzelwerkKompostierung/energetische Verwertung – Ausnahme: invasive Arten, die gesondert entsorgt werden
Verpackungen, Folien, Palettengetrennte Sammlung und Verwertung
Betonreste, BauschuttRecyclinganlage, keinesfalls im Graben „mitverfüllen“
Öle, Gebinde, getränkte MaterialienSonderabfall mit Nachweisführung

Organisation schlägt Improvisation

Eine sauber eingerichtete BE-Fläche mit beschrifteten, getrennten Sammelbehältern nimmt der Improvisation den Anlass – Lagerfeuer und „Mitverfüllen“ passieren fast immer dort, wo Container fehlen oder überfüllt sind. Die Umweltbaubegleitung kontrolliert das bei jeder Begehung; die Pflichten im Überblick liefert der Beitrag zu den abfallrechtlichen Pflichten auf Baustellen.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick