StartseiteWissenErstellt das Büro Dr. Klein Artenschutzfachbeiträge und saP-Gutachten?

Kurz beantwortet: Ja. Artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Artenschutzprüfung bzw. Artenschutzfachbeitrag) gehören zum Leistungsangebot.

Was die artenschutzrechtliche Prüfung klärt

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist ein Fachgutachten im Genehmigungsverfahren. Sie klärt, ob ein Vorhaben die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG auslöst — Töten, Stören sowie Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Geprüft werden die europäischen Vogelarten und die streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie; mehr dazu unter „Was ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)?“.

Vom Fachbeitrag zur Umsetzung auf der Baustelle

Aus der Prüfung werden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen abgeleitet. Die Umweltbaubegleitung setzt diese Ergebnisse anschließend am Bau um und überwacht ihre Einhaltung während der Ausführung — wie beide Bausteine zusammenhängen, erklärt „Was ist der Unterschied zwischen Umweltbaubegleitung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)?“.

Auch faunistische Kartierungen werden projektbezogen angeboten.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Fragen im Überblick