StartseiteWissenIst eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung möglich?

Kurz beantwortet: Ja, eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung ist möglich – für private Bauherren ohnehin, für öffentliche Auftraggeber unterhalb bestimmter Wertgrenzen. Maßgeblich ist der geschätzte Nettoauftragswert: Oberhalb des EU-Schwellenwerts ist ein EU-weites Verfahren zwingend: Für Liefer- und Dienstleistungen nicht-zentraler öffentlicher Auftraggeber liegt er bei 216.000 € netto, für zentrale Regierungsbehörden bei 140.000 € netto. Darunter gelten die Unterschwellenregelungen der Länder, die Direktaufträge und Verhandlungsvergaben in unterschiedlichem Umfang zulassen.

Rechtsrahmen nach Auftraggebertyp

AuftraggeberRahmen
Private Bauherren, UnternehmenKeine Bindung an Vergaberecht; freie Auswahl und Verhandlung
Öffentliche AG oberhalb der EU-SchwelleGWB, VgV – förmliches EU-Verfahren
Öffentliche AG unterhalb der EU-SchwelleUVgO bzw. Landeshaushaltsrecht; Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder beschränkte Ausschreibung je nach Wertgrenze
Sektorenauftraggeber (z. B. Netzbetreiber)SektVO mit eigenem, höherem Schwellenwert

Was Sie beachten sollten

  • Wertgrenzen sind Landesrecht und ändern sich: Nordrhein-Westfalen hat die Wertgrenze für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen zum 1. Februar 2026 auf 50.000 € netto ohne Umsatzsteuer angehoben. Diese Grenze gilt über die Verwaltungsvorschrift zu § 55 LHO NRW allerdings für Landesbehörden; für Städte, Gemeinden und Kreise ist das Kommunalhaushaltsrecht maßgeblich, das eigene Wertgrenzen setzt. Andere Länder liegen darüber oder darunter – prüfen Sie stets die aktuelle Fassung.
  • Zwei EU-Schwellenwerte: 216.000 € netto gelten für nicht-zentrale öffentliche Auftraggeber, 140.000 € netto für zentrale Regierungsbehörden. Wer welcher Gruppe zuzurechnen ist, ergibt sich aus den Anhängen der Vergaberichtlinie – Kommunen und Kreise zählen zu den nicht-zentralen Auftraggebern.
  • Kein Zerlegen des Auftrags: Der Auftragswert ist für die gesamte Bauzeit zu schätzen. Eine künstliche Aufteilung in Jahresscheiben, um unter eine Wertgrenze zu kommen, ist unzulässig.
  • Dokumentation: Auch beim Direktauftrag sind Auswahlgründe und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen aktenkundig zu machen; mehrere Vergleichsangebote sind gute Praxis.
  • Fachkunde bleibt Pflicht: Die Vergabeform ändert nichts daran, dass die Behörde einen Qualifikationsnachweis verlangen kann.

Mehr zum förmlichen Weg: Wie schreibt man eine Umweltbaubegleitung aus? und Welche Vergabekriterien sind sinnvoll?

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick