Startseite › Wissen › Was passiert mit den temporären Bauflächen nach Fertigstellung des Windparks?
Kurz beantwortet: Temporäre Bauflächen eines Windparks – Montageflächen, Lagerplätze, Baustraßen und überbreite Zuwegungen – müssen nach Fertigstellung zurückgebaut werden: Schotter und Trenngeotextil werden vollständig entfernt, der Boden wird entsiegelt und tiefengelockert, anschließend wird nach den Vorgaben der Genehmigung rekultiviert. Die Baubegleitung nimmt die Flächen ab und dokumentiert den Endzustand gegenüber der Behörde.
Was bleibt, was geht
Dauerhaft bestehen bleiben in der Regel nur die Kranstellfläche für spätere Wartungseinsätze und die Zuwegung in genehmigter Endbreite. Alles andere – Montage- und Auslegerflächen, Lagerplätze, Kurvenaufweitungen – ist nur für die Bauzeit zugelassen und muss zurückgebaut werden. Welche Fläche in welche Kategorie fällt, steht in den Genehmigungsunterlagen und im landschaftspflegerischen Begleitplan – bei Unklarheiten lohnt der Blick in die Flächenpläne, bevor der Rückbau beauftragt wird, denn nachträgliche Korrekturen sind teuer.
Fachgerechter Rückbau
- Schotteraufbau und Trennvlies vollständig aufnehmen – Reste im Boden gelten als nicht ordnungsgemäßer Rückbau;
- verdichteten Unterboden tiefenlockern, denn verdichtete Böden regenerieren nicht von selbst;
- zwischengelagerten Oberboden wieder andecken;
- standortgerecht ansäen oder der landwirtschaftlichen Nutzung zurückgeben – die Schritte entsprechen der Rekultivierung im Leitungsbau.
Abnahme und Nachweis
Die Baubegleitung prüft den Endzustand jeder Fläche, hält ihn mit Fotos und Protokoll fest und meldet den Abschluss an die Genehmigungsbehörde – ihre Rolle bei der Abnahme schützt den Betreiber später vor Nachforderungen, etwa wenn Landwirte Folgeschäden geltend machen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick