Startseite › Wissen › Was ist die AVV Baulärm?
Kurz beantwortet: Die AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen von 1970) ist das maßgebliche Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm in Deutschland. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte fest — etwa 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts in Gebieten mit vorwiegender Wohnnutzung, 50 bzw. 35 dB(A) in ausschließlich dem Wohnen dienenden Gebieten — und verlangt Minderungsmaßnahmen, wenn der Beurteilungspegel den Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschreitet. Die TA Lärm gilt für Baustellen ausdrücklich nicht.
Richtwerte und Beurteilungszeiten
Die AVV Baulärm unterscheidet Gebietstypen und rechnet mit einer langen Tagzeit von 7 bis 20 Uhr; die Nacht beginnt bereits um 20 Uhr:
| Gebiet | tags (7–20 Uhr) | nachts |
|---|---|---|
| nur gewerblich/industriell | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
| vorwiegend gewerblich | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| gemischt (Wohnen + Gewerbe) | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| vorwiegend Wohnen | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| ausschließlich Wohnen | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiete, Krankenhäuser | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Der 5-dB-Eingreifwert
Überschreitet der Beurteilungspegel den Richtwert um mehr als 5 dB(A), soll die Behörde Lärmminderung anordnen — von lärmarmen Geräten über Betriebszeitbeschränkungen bis zur Stilllegung einzelner Maschinen. Welche Minderungsmaßnahmen in Betracht kommen und zu welchen Zeiten gearbeitet werden darf, hängt vom Einzelfall ab.
Einordnung und Praxis
Baustellen sind nach § 22 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen; die AVV Baulärm konkretisiert als Verwaltungsvorschrift deren Pflichten und ist von Behörden und Gerichten anerkannter Beurteilungsmaßstab. Bei Großprojekten werden ihre Richtwerte regelmäßig als Nebenbestimmung in den Planfeststellungsbeschluss übernommen — inklusive Messkonzept, das die Umweltbaubegleitung oder ein Lärmgutachter umsetzt (Lärmrichtwerte im Detail).
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick