Startseite › Wissen › Was ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)?
Kurz beantwortet: Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der Fachplan der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Er erfasst und bewertet die Eingriffe eines Vorhabens in Natur und Landschaft und legt die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verbindlich fest. Er wird im Zulassungsverfahren vorgelegt und mit dem Bescheid Teil der verbindlichen Arbeitsgrundlage für den Bau.
Inhalt und Aufbau
Der LBP setzt die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG für ein konkretes Vorhaben um. Typische Bestandteile sind:
- Bestandserfassung und -bewertung von Biotopen, Boden, Wasser, Landschaftsbild,
- Konfliktanalyse: welche Beeinträchtigungen das Vorhaben wo auslöst,
- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenfenster, Schutzzäune, Trassenoptimierung),
- Eingriffsbilanz mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen samt Flächen und Zielen,
- Kartenwerk und Maßnahmenblätter als Steckbriefe jeder einzelnen Maßnahme.
Rechtliche Stellung
Erstellt wird der LBP im Auftrag des Vorhabenträgers durch Landschaftsplanungsbüros und im Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren geprüft. Mit der Zulassung wird er festgestellter Planbestandteil — seine Maßnahmen sind dann keine Empfehlungen, sondern vollziehbare Pflichten; Näheres unter Verbindlichkeit des LBP.
Bedeutung für die Bauphase
Auf der Baustelle ist der LBP das wichtigste Arbeitsdokument der Umweltbaubegleitung: Aus ihm ergeben sich Tabuzonen, Fristen, Schutzvorkehrungen und Kompensationspflichten. Für die Ausführung wird er in der Regel durch eine Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) baureif konkretisiert. Wer bauen will, sollte den LBP deshalb nicht als Anhang der Genehmigung ablegen, sondern früh in Bauablauf und Vergabe einarbeiten.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick