Startseite › Wissen › Was ist das Merkblatt zur Umweltbaubegleitung (M UBB)?
Kurz beantwortet: „M UBB“ ist die gängige Kurzform für ein Merkblatt zur Umweltbaubegleitung im FGSV-Regelwerk des Straßen- und Verkehrswegebaus. Ein bundesweit veröffentlichtes FGSV-Merkblatt unter dieser Bezeichnung liegt bislang nicht vor: Der zuständige FGSV-Arbeitskreis 2.9.8 „Umweltbaubegleitung (UBB) bei Straßenbauprojekten“ arbeitet seit 2019 an einem entsprechenden Regelwerksdokument. Bis dahin stützt sich die Praxis auf das AHO-Heft 27, den EBA-Umwelt-Leitfaden Teil VII und Leitfäden einzelner Länder und Auftraggeber.
Warum an einem Merkblatt gearbeitet wird
Aus der Praxis der Straßenbauprojekte heraus besteht Bedarf an praxisnahen, einheitlichen und verlässlichen Vorgaben für die Umweltbaubegleitung. Bislang unterscheiden sich Aufgabenzuschnitt, Stellung im Projekt, Berichtswege und Qualifikationsanforderungen von Auftraggeber zu Auftraggeber erheblich. Ein Regelwerksdokument der FGSV soll diese Punkte vereinheitlichen — vergleichbar mit den bestehenden Empfehlungen zur landschaftspflegerischen Ausführung. Der zuständige Arbeitskreis 2.9.8 wurde am 24. Januar 2019 konstituiert; erarbeitet wird ein Dokument der Kategorie R 2 (Empfehlungen und Hinweise). Eine Veröffentlichung liegt bis heute nicht vor, weshalb Ausschreibungen sich nicht auf ein „M UBB“ berufen können.
Woran sich die Praxis derzeit orientiert
| Regelwerk | Gegenstand |
|---|---|
| AHO-Heft 27 | Leistungsbild und Honorierung der Umweltbaubegleitung |
| EBA-Umwelt-Leitfaden Teil VII | Umweltfachliche Bauüberwachung im Eisenbahnbereich |
| DIN 19639 | Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben |
| DIN 18920 | Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen |
| Landes- und Auftraggeber-Leitfäden | projekt- und länderspezifische Konkretisierungen |
Was das für Bauherren bedeutet
- Ohne einheitliches Merkblatt muss der Leistungsumfang im Vertrag präzise beschrieben werden — pauschale Verweise auf „die UBB“ führen zu Lücken.
- Maßgeblich bleiben ohnehin die Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheids; sie gehen jedem Regelwerk vor.
- Bei Bahnprojekten gelten die Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamts unmittelbar.
Zur Frage nach verbindlichen Standards siehe Norm oder einheitlicher Standard, zum Leistungsbild AHO-Heft 27 und zum Bahnbereich Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamts.
Verwandte Fragen
- Welche Vorgaben macht das Eisenbahn-Bundesamt zur umweltfachlichen Bauüberwachung?
- Gibt es eine Norm oder einen einheitlichen Standard für die Umweltbaubegleitung?
- Wer beauftragt die Umweltbaubegleitung?
- Für wen arbeitet die Umweltbaubegleitung – für den Bauherrn oder die Behörde?
- Ist die Umweltbaubegleitung gegenüber den Baufirmen weisungsbefugt?
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick