Startseite › Wissen › Was regelt die DIN 19731 beim Umgang mit Bodenmaterial?
Kurz beantwortet: Die DIN 19731 („Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut“, Ausgabe 2023-10) regelt, wie ausgehobenes Bodenmaterial fachgerecht abgetragen, zwischengelagert und wieder auf- oder eingebaut wird, damit seine Bodenfunktionen erhalten bleiben. Sie konkretisiert damit die Anforderungen des Bodenschutzrechts an das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden (§ 12 BBodSchV a. F., heute § 6 ff. BBodSchV).
Kerninhalte der Norm
- Abtrag: horizontgerechtes, schichtweises Abschieben von Ober- und Unterboden bei geeigneter Bodenfeuchte
- Zwischenlagerung: getrennte Mieten, begrenzte Schütthöhen (Oberboden rund 2 m), Trapezprofil, Begrünung bei längerer Lagerung, Befahrverbot
- Verwertung und Einbau: Anforderungen an die Qualität des Materials, Eignung für den Zielstandort, lagenweiser Einbau und anschließende Lockerung
- Nutzungsbezug: Welche Bodenmaterialien dürfen wo verwertet werden — etwa auf landwirtschaftlichen Flächen, in der Rekultivierung oder im Landschaftsbau
Verhältnis zu anderen Regelwerken
Die DIN 19731 ist die „Material-Norm“ des Bodenschutzes: Sie beantwortet, wie mit dem Bodenmaterial selbst umzugehen ist. Die jüngere DIN 19639 ergänzt sie um den prozessualen Bodenschutz auf der Baustelle (Planung, Baubegleitung, Befahrensregeln). Für die Frage, ob Aushub überhaupt verwertet werden darf oder entsorgt werden muss, greifen zusätzlich die abfall- und bodenschutzrechtlichen Regelungen — bis hin zur Frage, ob Bodenaushub auf ein anderes Grundstück gebracht werden darf.
Praktische Bedeutung
In Planfeststellungsbeschlüssen und Bodenschutzkonzepten wird die DIN 19731 regelmäßig als verbindlicher Standard zitiert. Für die Baustelle heißt das: Mietenhöhen, Trennungsgebot und Einbaubedingungen sind keine Empfehlungen, sondern kontrollierte Auflagen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick