Startseite › Wissen › Wer ist in NRW für naturschutzrechtliche Genehmigungen zuständig – Untere Naturschutzbehörde oder Bezirksregierung?
Kurz beantwortet: Im Regelfall die Untere Naturschutzbehörde: In Nordrhein-Westfalen sind das die Kreise und kreisfreien Städte. Die fünf Bezirksregierungen sind Höhere Naturschutzbehörde und kommen vor allem dann zum Zug, wenn sie selbst Zulassungsbehörde sind — etwa bei Planfeststellungen für Straßen, Schienen, Energieleitungen oder im Bergrecht. Oberste Naturschutzbehörde ist das zuständige Landesministerium.
Der dreistufige Aufbau
- Untere Naturschutzbehörde (UNB): Kreise und kreisfreie Städte — Ansprechpartner für Befreiungen, Ausnahmen, Eingriffszulassungen, Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet, artenschutzrechtliche Ausnahmen im Regelfall
- Höhere Naturschutzbehörde: die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
- Oberste Naturschutzbehörde: das für Naturschutz zuständige Ministerium des Landes
Warum die Ebene wechselt
Entscheidend ist meist nicht das Naturschutzrecht selbst, sondern das Zulassungsverfahren. Bei einer Planfeststellung entfaltet der Beschluss Konzentrationswirkung: Naturschutzrechtliche Entscheidungen werden nicht mehr separat erteilt, sondern gehen im Beschluss der Planfeststellungsbehörde auf. Die Untere Naturschutzbehörde wird dann als Träger öffentlicher Belange beteiligt, entscheidet aber nicht selbst. Mehr dazu unter Rolle der Bezirksregierung bei der Planfeststellung.
Was die Baustelle davon merkt
Für die Umweltbaubegleitung ist die Zuordnung praktisch relevant, weil Meldewege, Abstimmungstermine und Berichtsadressaten davon abhängen. Häufig gilt eine Zweiteilung: Die Planfeststellungsbehörde ist Adressat der Nebenbestimmungen, die Untere Naturschutzbehörde bleibt aber vor Ort zuständig für Kontrollen und für alle Sachverhalte außerhalb des planfestgestellten Umfangs — etwa eine kommunale Baumschutzsatzung oder Festsetzungen des Landschaftsplans, siehe Landschaftsplan des Kreises. Unangekündigte Kontrollen sind möglich: Darf die Naturschutzbehörde unangekündigt kontrollieren?
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick