StartseiteWissenWie werden Fische und Muscheln vor Bauarbeiten im Fluss geschützt?

Kurz beantwortet: Fische werden vor Bauarbeiten im Fluss per Elektrobefischung abgefangen und in unbeeinflusste Gewässerabschnitte umgesetzt; Muscheln werden von Hand aus der Sohle abgesammelt und umgesiedelt. Beides geschieht vor der Absperrung oder Trockenlegung des Bauabschnitts, außerhalb der Laichzeiten und unter Anordnung und Aufsicht der ökologischen Baubegleitung.

So läuft die Bergung ab

  1. Der Bauabschnitt wird ober- und unterstrom mit Netzen oder Spundwänden abgegrenzt.
  2. Fachkräfte fangen die Fische per Elektrobefischung: kurzzeitig betäubt, gekeschert, bestimmt und in einen unbeeinflussten Abschnitt umgesetzt.
  3. Großmuscheln werden von Hand aus der Sohle abgesammelt und in geeignete Substrate außerhalb des Baufelds eingesetzt.
  4. Erst nach dokumentierter Freigabe wird der Abschnitt trockengelegt oder verbaut.

Rechtlicher Rahmen und Zeitpunkt

Die Elektrobefischung erfordert eine fischereirechtliche Genehmigung und speziell geschultes Personal. Arten wie die Bachmuschel sind zudem nach § 44 BNatSchG streng geschützt — ihre Umsiedlung wird vorab mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Gearbeitet wird außerhalb der Laichzeiten in den behördlich festgelegten Fenstern; wann das ist, erklärt der Beitrag dazu, wann Bauarbeiten am Gewässer zulässig sind.

Rolle der ökologischen Baubegleitung

Die ÖBB verankert die Bergung im Bauablauf, koordiniert die Fachkräfte, prüft die Eignung der Umsetzgewässer, dokumentiert Artenlisten und Stückzahlen und gibt den Abschnitt erst danach frei. Was bei einer vollständigen Trockenlegung zusätzlich zu beachten ist, beschreibt der Beitrag zur Bachtrockenlegung.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick