StartseiteWissenWie prüft die Umweltbaubegleitung die Baustelleneinrichtung – Lagerflächen, Zufahrten, Tankplätze?

Kurz beantwortet: Die Umweltbaubegleitung prüft die Baustelleneinrichtung vor deren Aufbau anhand des Baustelleneinrichtungsplans: Liegen alle Lagerflächen, Zufahrten, Tank- und Waschplätze innerhalb der genehmigten Flächen, halten sie Abstand zu Tabuzonen, Gewässern und Wurzelbereichen, und sind Boden- und Gewässerschutz technisch gesichert? Abweichungen werden vor der Einrichtung korrigiert – nachträgliche Umzüge sind teuer.

Prüfpunkte im Einzelnen

ElementWorauf geprüft wird
Lager- und MontageflächenDeckungsgleich mit genehmigten Flächen, außerhalb von Biotopen, Kronentraufbereichen und Gewässerrandstreifen; Oberbodenabtrag und getrennte Lagerung geregelt
Zufahrten und BaustraßenVorhandene Wege nutzen, Tragschicht oder Baggermatten auf empfindlichen Böden, keine Querung von Tabuzonen
Tank- und WaschplätzeBefestigt, mit Auffangwanne oder dichter Fläche, ausreichender Abstand zu Gewässern und Wasserschutzgebietszonen; Bindemittel vorhanden
Lagerung wassergefährdender StoffeGebindeaufstellung in Auffangwannen, Kennzeichnung, Zugriffssicherung
BodenmietenOber- und Unterboden getrennt, zulässige Mietenhöhe, kein Befahren, Begrünung bei längerer Lagerung
Container, Beleuchtung, BauwasserInsektenfreundliche Beleuchtung, geregelte Ableitung von Bau- und Niederschlagswasser, keine Versickerung von Betonwaschwasser

Ablauf der Prüfung

  1. Planprüfung am Schreibtisch: Baustelleneinrichtungsplan gegen Bescheid, LBP und Bodenschutzkonzept legen.
  2. Ortstermin vor Aufbau: Flächen einmessen oder einweisen, Konflikte markieren, Alternativen vorschlagen.
  3. Freigabe der Einrichtungsflächen, anschließend Abnahme des tatsächlichen Aufbaus mit Fotodokumentation.
  4. Regelmäßige Nachkontrolle: Erfahrungsgemäß wachsen Lagerflächen im Bauverlauf über ihre Grenzen hinaus.

Wenn Flächen nicht ausreichen

Reicht die genehmigte Fläche nicht, ist eine zusätzliche Inanspruchnahme mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen; eigenmächtige Erweiterungen sind ein klassischer Verstoß und ziehen Nachforderungen zur Kompensation nach sich, im Einzelfall auch Bußgelder. Vertiefend: Umweltauflagen für Baustelleneinrichtungsflächen, umweltgerechte Betankung und Gewässerrandstreifen.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick