StartseiteWissenWie wird beim Straßenbau mit belastetem Aushub und Altbestand umgegangen?

Kurz beantwortet: Belasteter Aushub und alter Straßenaufbau werden im Straßenbau über eine Deklarationsanalytik eingestuft, strikt getrennt gehalten und mit lückenlosen Entsorgungsnachweisen entsorgt – seit August 2023 nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung. Teer- und pechhaltiger Aufbruch sowie belastete Tragschichten gelten als eigene Abfallströme und dürfen nicht mit unbelastetem Material vermischt werden.

Ablauf in der Praxis

  1. Voruntersuchung: Historische Recherche (Altlastenkataster, frühere Deckschichten) und Beprobung vor dem Aufbruch;
  2. Deklarationsanalytik: Einstufung des Materials – für Bodenaushub nach den Zuordnungswerten Z0 bis Z2 beziehungsweise den Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung, für Straßenaufbruch zusätzlich die Prüfung auf Teer/Pech (PAK);
  3. getrennte Haltung: separate, gekennzeichnete Mieten auf befestigter Fläche, abgedeckt gegen Staub und Niederschlag;
  4. Entsorgung mit Nachweis: Wiegescheine, Übernahmescheine und bei gefährlichen Abfällen das elektronische Nachweisverfahren – welche Nachweispflichten gelten, ist abfallrechtlich genau geregelt.

Wenn der Verdacht erst beim Baggern kommt

Auffällige Färbung, Geruch oder Bauschuttanteile stoppen den Einbau sofort; das Material bleibt liegen oder wandert in eine Verdachtsmiete, bis Analysen vorliegen – was bei belastetem Boden zu tun ist, sollte vor Baubeginn in der Einweisung stehen. Das abfallrechtliche Vermischungsverbot verbietet es, belastetes Material durch Untermischen „wegzudeklarieren“ – das wäre eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat. Die abfalltechnische Seite der Umweltbaubegleitung kontrolliert Mieten, Transportwege und Nachweise laufend und hält die Ergebnisse im Baustellenordner fest – bei einer behördlichen Kontrolle zählt am Ende nur, was dokumentiert ist.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick