Startseite › Wissen › Was ist der Unterschied zwischen UVP und UVS?
Kurz beantwortet: Die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ist das behördliche Prüfverfahren nach dem UVPG — die UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) ist die Fachunterlage, die der Vorhabenträger dafür erarbeiten lässt. Seit der UVPG-Novelle 2017 heißt diese Unterlage offiziell UVP-Bericht (§ 16 UVPG); der Begriff UVS ist aber in der Praxis weiter verbreitet.
Verfahren und Unterlage
Die UVP führt die Zulassungsbehörde durch: Sie umfasst die Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden, die Zusammenfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses in der Zulassungsentscheidung. Sie ist unselbstständiger Teil des Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens — kein eigenes Dokument.
Die UVS bzw. der UVP-Bericht ist dagegen das Werk des Vorhabenträgers: eine gutachterliche Studie, die den Umweltzustand im Untersuchungsraum beschreibt, die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft, Kulturgüter) prognostiziert und Vermeidungs- sowie Minderungsmaßnahmen vorschlägt. Ohne diese Unterlage kann die Behörde die Prüfung nicht durchführen.
Merkschema
- UVP: Prüfverfahren der Behörde nach UVPG.
- UVS / UVP-Bericht: Fachunterlage des Vorhabenträgers als Prüfgrundlage (§ 16 UVPG).
- Ergebnis: fließt als Nebenbestimmungen in den Bescheid ein — und wird damit für die Bauphase verbindlich.
Bezug zur Baustelle
Für die Bauausführung zählt nicht die Studie selbst, sondern das, was die Behörde daraus gemacht hat. Die Umweltbaubegleitung setzt diese Festlegungen um — die Abgrenzung erklärt der Beitrag UBB vs. UVP.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick