StartseiteWissenWas ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)?

Kurz beantwortet: Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist ein Fachgutachten im Genehmigungsverfahren, das klärt, ob ein Vorhaben die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG auslöst — Töten, Stören sowie Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Geprüft werden die europäischen Vogelarten und die streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.

Prüfgegenstand und Ablauf

Die saP arbeitet artbezogen: Auf Grundlage von Kartierungen und vorhandenen Daten wird für jede relevante Art oder Artengruppe geprüft, ob Bau, Anlage oder Betrieb des Vorhabens gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Welche Verbote das konkret sind, erläutert der Beitrag § 44 BNatSchG auf der Baustelle. Ergebnis ist eine Verbotsprognose je Art — und ein Maßnahmenkonzept, mit dem Verstöße vermieden werden.

Typische Ergebnisse einer saP

  • Bauzeitenregelungen (z. B. Rodung außerhalb der Brutzeit),
  • Vergrämung, Absammlung oder Umsiedlung von Individuen,
  • vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen — sogenannte CEF-Maßnahmen, die vor dem Eingriff funktionsfähig sein müssen,
  • falls Verbote unvermeidbar bleiben: die Voraussetzungen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

Stellung im Verfahren

Die saP ist Teil der Antragsunterlagen für Planfeststellung, Baugenehmigung oder BImSchG-Genehmigung; in NRW ist sie als Artenschutzprüfung (ASP) mit landesspezifischer Methodik etabliert, in Niedersachsen gelten eigene Hinweise. Wann ein Vorhaben eine saP braucht, hängt von Lage und Betroffenheit ab. Ihre Auflagen wandern in den Bescheid — dort setzt später die Umweltbaubegleitung an, die die Umsetzung am Bau sichert.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick