Startseite › Wissen › Darf das Planungsbüro, das den LBP erstellt hat, auch die Umweltbaubegleitung übernehmen?
Kurz beantwortet: Ja, das Planungsbüro, das den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) erstellt hat, darf in aller Regel auch die Umweltbaubegleitung übernehmen — das ist üblich und oft sogar von Vorteil. Das Büro kennt Maßnahmen, Konflikte und Abstimmungen aus der Planung und überführt dieses Wissen ohne Verlust in die Bauphase. Ein Interessenkonflikt entsteht dadurch normalerweise nicht.
Warum die Kombination sinnvoll ist
Planung und Baubegleitung verfolgen dasselbe Ziel: die korrekte Umsetzung der im LBP festgelegten Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen. Wer die Maßnahmenblätter selbst geschrieben hat, weiß, wie sie gemeint sind — und erkennt auf der Baustelle schneller, wo die Ausführung vom Plan abweicht. Konkret bringt die Kontinuität:
- Kein Wissensverlust bei der Übergabe von der Genehmigungs- in die Bauphase,
- kürzere Abstimmungswege mit der Naturschutzbehörde, die das Büro bereits aus dem Verfahren kennt,
- schnellere Entscheidungen bei Planänderungen, weil die fachliche Herleitung der Maßnahmen präsent ist.
Wo die Grenze verläuft
Kritisch ist nicht die Nähe zur Planung, sondern die Nähe zur Ausführung: Die Umweltbaubegleitung muss unabhängig von den bauausführenden Firmen sein — sonst kontrolliert sie sich faktisch selbst. Aus demselben Grund sollte die Baufirma die UBB nicht selbst stellen. Einzelne Bescheide oder Auftraggeber formulieren darüber hinaus eigene Anforderungen an die personelle Trennung; maßgeblich ist immer der Wortlaut der Nebenbestimmungen. Fehlt eine solche Vorgabe, spricht nichts gegen die Vergabe an das LBP-Büro.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick