Startseite › Wissen › Wann brauche ich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Baustelle?
Kurz beantwortet: Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn die Baustelle ein Gewässer benutzt – typischerweise bei Grundwasserabsenkungen, bei der Einleitung von Bauwasser in Bach, Fluss oder Grundwasser und bei Arbeiten im oder am Gewässer (§§ 8, 9 WHG). Zuständig ist in der Regel die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt; der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und beschieden sein.
Typische erlaubnispflichtige Benutzungen
- Grundwasserabsenkung: Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG), etwa für trockene Baugruben und Rohrgräben.
- Einleitungen: Bauwasser, Niederschlagswasser aus der Wasserhaltung oder gereinigtes Grubenwasser in ein Oberflächengewässer oder ins Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG).
- Aufstauen, Umleiten, Entnehmen von Wasser aus Bächen und Flüssen, zum Beispiel für Bachumleitungen während einer Querung.
- Gewässerausbau: Wesentliche Umgestaltungen von Gewässern oder Ufern benötigen sogar eine Planfeststellung oder Plangenehmigung (§ 68 WHG).
Verfahren und Zeitbedarf
Der Antrag geht an die Untere Wasserbehörde – in NRW und Niedersachsen beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt angesiedelt. Je nach Umfang sind hydrogeologische Unterlagen, Mengenangaben und Angaben zur Einleitstelle beizubringen. Realistisch sind mehrere Wochen bis Monate Bearbeitungszeit; die Erlaubnis enthält regelmäßig Nebenbestimmungen zu Fördermengen, Messpflichten und Grenzwerten. Details zu den häufigsten Fällen finden Sie unter Grundwasserabsenkung und Einleitung von Bauwasser.
Ohne Erlaubnis droht Ärger
Wer ohne Erlaubnis ein Gewässer benutzt, handelt formell illegal: Es drohen Bußgelder nach § 103 WHG bis 50.000 Euro, die Einstellung der Wasserhaltung und im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen. Wie eine geordnete Wasserhaltung auf der Baustelle aussieht, ist daher früh zu planen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick