StartseiteWissenDarf Bauwasser einfach in einen Bach oder in den Kanal geleitet werden?

Kurz beantwortet: Nein. Die Einleitung von Bauwasser in einen Bach oder ein anderes Gewässer ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung (§§ 8, 9 WHG); für die Einleitung in die Kanalisation ist die Zustimmung des Kanalbetreibers nach dessen Entwässerungssatzung nötig. Wildes Einleiten kann ein Bußgeld und bei Verunreinigung ein Strafverfahren nach § 324 StGB nach sich ziehen.

Zwei Wege, zwei Genehmigungen

Einleitung in …ErforderlichZuständig
Bach, Fluss, Graben, Grundwasserwasserrechtliche ErlaubnisUntere Wasserbehörde
Schmutz- oder MischwasserkanalEinleitgenehmigung/Zustimmung nach SatzungKanalnetzbetreiber (Kommune/Verband)

Beide Stellen setzen regelmäßig Grenzwerte fest – etwa für abfiltrierbare Stoffe, pH-Wert und Kohlenwasserstoffe – und verlangen Mengenmessung und Probenahmen.

Warum Bauwasser kritisch ist

Bauwasser ist selten sauber: Es führt Sedimente und Trübstoffe mit, die Bachsohlen verschlammen, und kann durch Zementkontakt stark alkalisch sein. Schon wenige Kubikmeter Betonwasser können ein Fischsterben auslösen. Vor der Einleitung sind daher Absetzbecken oder -container, gegebenenfalls Neutralisation und eine Kontrolle der Ablaufwerte Standard – ebenso Maßnahmen gegen Sedimenteintrag in Bäche.

Konsequenzen bei Verstößen

Ungenehmigte Einleitungen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 103 WHG; kommt es zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserqualität, steht der Straftatbestand der Gewässerverunreinigung im Raum – auch bei Fahrlässigkeit. Was dann droht, fasst der Beitrag Gewässerverunreinigung durch die Baustelle zusammen. Kanalbetreiber berechnen zudem Nachentgelte und können Anschlüsse sperren.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick