Startseite › Wissen › Welche Regeln gelten für Diesel, Öl und wassergefährdende Stoffe auf der Baustelle?
Kurz beantwortet: Für Diesel, Öle und andere wassergefährdende Stoffe gelten auf der Baustelle das Wasserhaushaltsgesetz (Besorgnisgrundsatz des § 62 WHG) und die AwSV: Lagerung nur in zugelassenen Behältern mit Rückhaltevolumen, gesicherte Betankung, Abstand zu Gewässern und Abläufen sowie Bindemittel für den Notfall. Verstöße sind bußgeldbewehrt, im Schadensfall drohen Straftatbestände.
Die Kernanforderungen im Überblick
- Lagerung: Nur doppelwandige oder in Auffangwannen gestellte Behälter; mobile Tankanlagen müssen zugelassen und gegen Anfahren geschützt sein.
- Betankung: auf dichter Fläche, abseits von Gewässern, Gräben und Gullys, nie unbeaufsichtigt; Zapfpistolen mit Abschaltautomatik.
- Maschinen: tägliche Sichtkontrolle auf Leckagen, Abstellen außerhalb sensibler Bereiche, in Gewässernähe möglichst biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten.
- Notfallvorsorge: Bindemittel, Auffangbehälter und Meldekette vor Ort – die passende Ausstattung zeigt Notfallausrüstung gegen Ölhavarien.
Rechtsgrundlagen und Sanktionen
§ 62 WHG verlangt, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist – ein strenger Maßstab. Die AwSV konkretisiert Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Läuft tatsächlich etwas aus, ist nach § 24 Abs. 2 AwSV unverzüglich zu melden, und es stehen §§ 324, 324a StGB im Raum.
Verschärfungen in Schutzgebieten
In Wasserschutzgebieten und in Gewässernähe gelten strengere Regeln bis hin zu Lagerverboten – siehe Bauen im Wasserschutzgebiet. Für den Ernstfall beschreibt Öl- oder Dieselaustritt die richtigen ersten Schritte.
Verwandte Fragen
- Was muss ich tun, wenn auf der Baustelle Öl oder Diesel ausläuft?
- Welche Pflichten hat der Bauherr nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz?
- Wer haftet, wenn beim Bau schädliche Bodenveränderungen verursacht werden?
- Darf Bodenaushub einfach auf ein anderes Grundstück gebracht werden?
- Welche abfallrechtlichen Pflichten gelten auf Baustellen?
Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick