StartseiteWissenWelche Regeln gelten für Diesel, Öl und wassergefährdende Stoffe auf der Baustelle?

Kurz beantwortet: Für Diesel, Öle und andere wassergefährdende Stoffe gelten auf der Baustelle das Wasserhaushaltsgesetz (Besorgnisgrundsatz des § 62 WHG) und die AwSV: Lagerung nur in zugelassenen Behältern mit Rückhaltevolumen, gesicherte Betankung, Abstand zu Gewässern und Abläufen sowie Bindemittel für den Notfall. Verstöße sind bußgeldbewehrt, im Schadensfall drohen Straftatbestände.

Die Kernanforderungen im Überblick

  • Lagerung: Nur doppelwandige oder in Auffangwannen gestellte Behälter; mobile Tankanlagen müssen zugelassen und gegen Anfahren geschützt sein.
  • Betankung: auf dichter Fläche, abseits von Gewässern, Gräben und Gullys, nie unbeaufsichtigt; Zapfpistolen mit Abschaltautomatik.
  • Maschinen: tägliche Sichtkontrolle auf Leckagen, Abstellen außerhalb sensibler Bereiche, in Gewässernähe möglichst biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten.
  • Notfallvorsorge: Bindemittel, Auffangbehälter und Meldekette vor Ort – die passende Ausstattung zeigt Notfallausrüstung gegen Ölhavarien.

Rechtsgrundlagen und Sanktionen

§ 62 WHG verlangt, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist – ein strenger Maßstab. Die AwSV konkretisiert Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Läuft tatsächlich etwas aus, ist nach § 24 Abs. 2 AwSV unverzüglich zu melden, und es stehen §§ 324, 324a StGB im Raum.

Verschärfungen in Schutzgebieten

In Wasserschutzgebieten und in Gewässernähe gelten strengere Regeln bis hin zu Lagerverboten – siehe Bauen im Wasserschutzgebiet. Für den Ernstfall beschreibt Öl- oder Dieselaustritt die richtigen ersten Schritte.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick