Startseite › Wissen › Was muss ich tun, wenn auf der Baustelle Öl oder Diesel ausläuft?
Kurz beantwortet: Sofort die Quelle stoppen, den Stoff mit Bindemittel und Abdichtungen eindämmen und verhindern, dass er in Boden, Gully oder Gewässer gelangt. Tritt eine nicht nur unerhebliche Menge aus, ist der Vorfall nach § 24 Abs. 2 AwSV unverzüglich der zuständigen Behörde oder der Polizei zu melden; bei akuter Gefahr für ein Gewässer ist die Feuerwehr zu alarmieren.
Sofortmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge
- Maschine abstellen, Leckage provisorisch abdichten, Zündquellen fernhalten.
- Ausbreitung stoppen: Ölbindemittel aufbringen, Erdwälle ziehen, Gullys und Abläufe abdichten.
- Bei Gefahr für Gewässer oder Kanalisation: Feuerwehr (112) alarmieren – sie verfügt über Ölsperren.
- Kontaminiertes Erdreich großzügig ausheben, in dichten Behältern zwischenlagern und als gefährlichen Abfall entsorgen.
- Alles dokumentieren: Fotos, Menge, Uhrzeit, Beteiligte, ergriffene Maßnahmen.
Meldepflichten ernst nehmen
§ 24 Abs. 2 AwSV verpflichtet zur unverzüglichen Anzeige bei Behörde oder Polizei, sobald mehr als eine unerhebliche Menge ausgetreten ist; daneben bestehen Melde- und Informationspflichten nach den Landeswassergesetzen und dem Umweltschadensgesetz. Vertuschen ist die schlechteste Option: Es verwandelt einen beherrschbaren Zwischenfall in ein Straf- und Haftungsrisiko (§§ 324, 324a StGB) und nimmt dem Verursacher jede Entlastungsmöglichkeit. Wer früh meldet und sauber saniert, steht regelmäßig deutlich besser da.
Nachsorge und Vorsorge
Nach dem Vorfall gehören Bodenproben, Entsorgungsnachweise und ein kurzer Ereignisbericht in die Projektakte – bei belastetem Aushub hilft der Umgang mit belastetem Boden. Welche Ausstattung jede Baustelle vorhalten sollte, zeigt Notfallausrüstung gegen Ölhavarien; die Rolle der Fachbegleitung beschreibt UBB bei der Havarie.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick