Startseite › Wissen › Warum sind Wallhecken in Niedersachsen besonders geschützt und was gilt bei Trassenquerungen?
Kurz beantwortet: Wallhecken sind in Niedersachsen nach § 22 Abs. 3 NNatSchG landesweit und unmittelbar als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt — ohne dass es einer eigenen Verordnung bedarf; ausgenommen sind Wälle, die Teil eines Waldes sind. Ihre Beseitigung ist verboten, ebenso alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen. Für Trassenquerungen ist deshalb regelmäßig eine Ausnahme der Naturschutzbehörde erforderlich.
Was rechtlich eine Wallhecke ist
Erfasst sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder gedient haben. Ausgenommen sind Wälle, die Teil eines Waldes im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes sind. Geschützt ist damit die Gesamtstruktur aus Erdwall und Gehölzbewuchs — nicht nur die Bäume. Auch das Abtragen oder Durchfahren des Walls, das Verdichten des Wallfußes oder das Lagern von Material auf dem Wall kann den Verbotstatbestand erfüllen.
Gesetzlich geregelte Ausnahmen
§ 22 Abs. 3 Satz 4 NNatSchG stellt abschließend fünf Fallgruppen von den Verboten frei:
- Pflegemaßnahmen der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten
- die bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen nicht behindert wird
- Maßnahmen zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes
- rechtmäßige Eingriffe im Sinne der §§ 14 und 15 BNatSchG
- das Anlegen und Verbreitern von bis zu zwei Durchfahrten pro Schlag, jeweils bis zu acht Metern Breite (§ 22 Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 NNatSchG in der zum 4. Dezember 2020 geänderten Fassung, Nds. GVBl. 2020 S. 444)
Vorsicht bei älteren Textfassungen: Vielfach kursiert noch der frühere Wert von zwölf Metern. Maßgeblich sind acht Meter. Nur für die Durchfahrten nach Nr. 5 gilt die Anzeigepflicht — sie sind der Naturschutzbehörde spätestens einen Monat vor der Durchführung anzuzeigen. Darüber hinaus kann die Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn dies mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar oder im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten ist.
Trassenquerung in der Praxis
Eine Leitungsquerung geht über eine landwirtschaftliche Durchfahrt hinaus und stützt sich in aller Regel auf eine behördliche Ausnahme oder auf den planfestgestellten Eingriff. Typische Auflagen: Querung auf kürzestem Weg, getrennte Lagerung von Wallboden und Oberboden, fachgerechter Wiederaufbau des Wallprofils, Neupflanzung mit gebietseigenen Gehölzen und mehrjährige Entwicklungspflege. Vergleichbare Strukturen in NRW behandelt Hecken der Münsterländer Parklandschaft; zur Systematik Landesrecht in Niedersachsen und geschützte Biotope.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick