StartseiteWissenWas regelt das NAGBNatSchG in Niedersachsen anders als das Bundesnaturschutzgesetz?

Kurz beantwortet: Das niedersächsische Ausführungsgesetz — seit 2022 als Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) bezeichnet — ergänzt und verschärft das Bundesnaturschutzgesetz punktuell. Die drei praxisrelevantesten Abweichungen: der landesweite Wallheckenschutz nach § 22 Abs. 3, ein über § 30 BNatSchG hinausgehender Biotopschutz nach § 24 Abs. 2 und die seit 2021 geltende Einstufung von Eingriffen in Alleen, Baumreihen und Feldhecken.

Systematik

Das Bundesnaturschutzgesetz gilt unmittelbar; die Länder dürfen es ergänzen und in bestimmten Bereichen abweichend regeln. Niedersachsen hat davon Gebrauch gemacht — überwiegend im Sinne eines strengeren Schutzes. Trotz der Umbenennung von NAGBNatSchG zu NNatSchG blieb die Paragrafenzählung erhalten, ältere Bescheide und Gutachten bleiben also lesbar.

Die wichtigsten Abweichungen für Baustellen

  • § 22 Abs. 3 – Wallhecken: landesweit als geschützte Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützt, mit eigenem Verbots- und Ausnahmesystem, siehe Wallheckenschutz in Niedersachsen
  • § 24 Abs. 2 – zusätzliche Biotope: über den bundesrechtlichen Katalog hinaus werden weitere Biotoptypen gesetzlich geschützt, darunter größere Streuobstbestände aus Hochstämmen, siehe zusätzlich geschützte Biotope
  • Gehölzstrukturen seit 2021: Beseitigung und erhebliche Beeinträchtigung von Alleen, Baumreihen, naturnahen Feldgehölzen und sonstigen Feldhecken gelten regelmäßig als Eingriff, siehe Alleen und Baumreihen

Konsequenz für Trassenprojekte

Wer aus einem anderen Bundesland kommt, unterschätzt häufig die Gehölz- und Wallheckenthematik: Strukturen, die anderswo ohne gesonderte Entscheidung entfernt werden dürften, lösen in Niedersachsen Anzeige-, Ausnahme- oder Kompensationspflichten aus. Eine frühe Bestandsaufnahme der linearen Gehölzstrukturen entlang der Trasse ist deshalb Standard.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick