StartseiteWissenWas regelt die DIN 18920 zum Baumschutz auf Baustellen?

Kurz beantwortet: Die DIN 18920 („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) legt fest, wie Vegetation auf Baustellen vor Schäden zu schützen ist: durch ortsfeste Schutzzäune um den Wurzelbereich (Kronentraufe plus 1,5 m), Verbote von Lagerung, Befahrung und Bodenauftrag in der Schutzzone sowie strenge Vorgaben für Abgrabungen, Wurzelbehandlung und Stammschutz.

Kernanforderungen der Norm

  • Schutzzaun: Der gesamte Wurzelbereich — Kronentraufe plus 1,5 m, bei säulenförmigen Kronen plus 5 m — wird mit einem festen, rund 2 m hohen Zaun eingefriedet; Details im Beitrag zum Schutzabstand des Baumschutzzauns,
  • Tabuzone: Innerhalb der Schutzzone sind Lagern, Befahren, Bodenauftrag und -abtrag sowie das Ablassen von Betriebsstoffen unzulässig,
  • Abgrabungen: nur ausnahmsweise, mit Mindestabstand zum Stammfuß, in Handschachtung oder mit Saugtechnik; angeschnittene Wurzeln sind fachgerecht zu behandeln,
  • Ersatzweise Einzelschutz: Wo kein Zaun möglich ist, verlangt die Norm Stammschutz und Wurzelschutzmaßnahmen.

Stellenwert in der Praxis

Die DIN 18920 ist als anerkannte Regel der Technik regelmäßig Bestandteil von Genehmigungsauflagen, Leistungsverzeichnissen und Bauverträgen — Verstöße sind damit zugleich Vertragsverstöße. Auf der Baustelle setzt die Umweltbaubegleitung die Norm um: Sie nimmt die Schutzeinrichtungen vor Baubeginn ab, weist die Kolonnen in die Tabuzonen ein und kontrolliert die Einhaltung während der gesamten Bauzeit; wie das organisiert ist, zeigt der Beitrag zur Baumschutzkontrolle in der Bauphase.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick