StartseiteWissenDarf der Baggerfahrer ein gefundenes Tier selbst aus dem Baufeld tragen?

Kurz beantwortet: Grundsätzlich nein — auch das gut gemeinte Einfangen und Wegtragen ist eine Entnahme im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und gehört in fachkundige Hände mit Genehmigung. Zulässig ist ein Eingreifen nur als Notmaßnahme, wenn das Tier unmittelbar in Lebensgefahr ist, etwa unmittelbar vor dem Verfüllen einer Grube. Danach gilt: Fund melden, Bereich sichern, Fachkraft übernehmen lassen.

Warum Zurückhaltung die Regel ist

Der Fang geschützter Tiere ist verboten — unabhängig von der Absicht. Hinzu kommen fachliche Risiken: Laien erkennen Art und Entwicklungsstadium oft nicht, setzen Tiere in ungeeignete Habitate um (wo sie zurückwandern oder verenden) oder verletzen sie beim Greifen. Bei Amphibien in Fangeimern, Reptilien oder gar Fledermäusen ist zudem die Handhabung selbst heikel; Fledermäuse sollten wegen des Tollwutrisikos grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden.

Die Ausnahme: akute Notlage

Steht ein Tier unmittelbar vor dem Tod — es sitzt in der Fahrspur eines rangierenden Geräts oder in einer Grube, die gerade verfüllt wird —, darf es als Nothilfe kurz und schonend an den nächstgelegenen sicheren Ort am Fundort gebracht werden. Auch dann gilt: Vorgang dokumentieren, Fund unverzüglich melden und das weitere Vorgehen der Fachseite überlassen — die Schritte beschreibt der Leitfaden Was tun beim Fund einer geschützten Art?

Planmäßiges Abfangen und Umsetzen — etwa von Amphibien oder Zauneidechsen — erfolgt ausschließlich durch qualifiziertes Personal mit behördlicher Genehmigung; warum das so ist, erklärt der Beitrag Dürfen Amphibien einfach umgesetzt werden?

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick