Startseite › Wissen › Warum sind Erd- und Steinhaufen auf der Baustelle ein Artenschutzrisiko?
Kurz beantwortet: Erd- und Steinhaufen auf der Baustelle werden von Zauneidechsen, Amphibien, Wildbienen und bodenbrütenden Vögeln schnell als Versteck, Nist- oder Winterquartier besiedelt. Beim Abräumen geraten die Tiere in die Falle — es drohen Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 BNatSchG und Bauverzögerungen.
Wie aus Lagerflächen Lebensräume werden
Locker geschüttetes Material bietet genau die Strukturen, die in ausgeräumten Landschaften fehlen: besonnte Südflanken, Hohlräume und grabbares Substrat. Typische Besiedler sind:
- Zauneidechsen, die Haufen als Sonnplatz, Eiablage- und Winterquartier nutzen — auf Brachen oft binnen einer Saison;
- Amphibien wie Kreuzkröten, die sich tagsüber und zur Überwinterung eingraben;
- Wildbienen, die in Sandhaufen und Steilkanten ihre Niströhren anlegen;
- Bodenbrüter, die auf länger ruhenden Mieten brüten.
Das rechtliche Problem beim Abräumen
Sobald Tiere eingezogen sind, gilt der Haufen als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte; das Abräumen kann Tötungs- und Zerstörungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verletzen. Dann darf das Material erst nach fachlicher Kontrolle — teils erst nach Umsiedlung oder Ablauf von Schutzzeiten — bewegt werden. Zu unterscheiden ist dabei nach Schutzstatus: Für Zauneidechse, Kreuzkröte und Brutvögel greifen die Verbote auch bei zugelassenen Vorhaben; für nur national geschützte Arten wie Wildbienen entfällt der Verbotstatbestand bei einem zugelassenen Eingriff nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG — über die Eingriffsregelung und die Nebenbestimmungen des Bescheids bleiben sie gleichwohl zu berücksichtigen. Aus dem Zwischenlager wird so oder so ein Bauzeitproblem.
Vorbeugung
Mieten zügig wieder abtragen oder von vornherein außerhalb sensibler Bereiche anlegen, bei längerer Standzeit abdecken (Vlies, Folie) oder gegen Zuwanderung einzäunen — und Standzeiten im Baustellenmanagement aktiv überwachen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick