StartseiteWissenWas passiert, wenn bei der Höhlenkontrolle Fledermäuse gefunden werden?

Kurz beantwortet: Wird bei der Höhlenkontrolle eine Fledermaus gefunden, wird die Fällung dieses Baumes sofort ausgesetzt und die Untere Naturschutzbehörde eingebunden. Der Baum bleibt stehen, bis die Tiere das Quartier nachweislich verlassen haben; nur in Ausnahmefällen erfolgt eine fachliche Bergung mit behördlicher Genehmigung.

Sofortmaßnahmen am besetzten Baum

Der betroffene Baum wird aus der Fällliste genommen und deutlich markiert, damit er nicht versehentlich doch gefällt wird. Die Umgebung bleibt störungsarm — schwere Maschinen und Fällarbeiten direkt am Quartierbaum werden unterbrochen. Der Fund wird dokumentiert (Art, Anzahl soweit erkennbar, Quartiertyp, Foto) und der Naturschutzbehörde gemeldet.

Wie es weitergeht — je nach Jahreszeit

SituationVorgehen
Sommerquartier / EinzeltierAbwarten und per Ausflugskontrolle prüfen, ggf. Einwegverschluss nach Freigabe — Fällung wenige Tage später
WochenstubeAbsolutes Tabu bis zum Ende der Jungenaufzucht — Bauablauf umplanen
WinterquartierFällung erst nach Ende des Winterschlafs; neue Terminierung mit der Behörde, im Einzelfall fachliche Bergung in ein Ersatzquartier

Was nicht passieren darf

Tiere eigenmächtig zu entnehmen oder die Höhle zu verschließen, solange Tiere darin sitzen, verstößt gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. Eine Bergung ist ausschließlich fachkundigen Personen mit behördlicher Genehmigung vorbehalten. Gut geplante Besatzkontrollen halten solche Verzögerungen klein, weil sie Konflikte vor dem Fälltermin sichtbar machen.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick