StartseiteWissenWas regeln die GeoBerichte 28 des LBEG zur bodenkundlichen Baubegleitung?

Kurz beantwortet: Die GeoBerichte 28 des LBEG („Bodenschutz beim Bauen — Ein Leitfaden für den behördlichen Vollzug in Niedersachsen“) sind der niedersächsische Standard für den Bodenschutz auf Baustellen: Sie beschreiben Ziele, Aufgaben, Qualifikation und Werkzeuge der bodenkundlichen Baubegleitung, inklusive Checklisten und Musteraufgabenblatt.

Inhalt des Leitfadens

Der 2014 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) veröffentlichte und 2019 aktualisierte Leitfaden richtet sich an Bodenschutzbehörden, Vorhabenträger und Fachbüros. Er behandelt unter anderem:

  • verfügbare bodenkundliche Vorinformationen in Niedersachsen (u. a. die Bodenkarte BK 50),
  • Ziele und Aufgaben der bodenkundlichen Baubegleitung von der Planung bis zur Rekultivierung,
  • Anforderungen an die Qualifikation der Begleitperson,
  • Checklisten und ein Musteraufgabenblatt für die Ausschreibung und den behördlichen Vollzug.

Mit der Aktualisierung wurde der Leitfaden an die DIN 19639 angepasst — die bundesweite Norm zum Bodenschutz bei Bauvorhaben, deren Inhalte der Beitrag zur DIN 19639 erläutert.

Bedeutung für Leitungsprojekte

In Niedersachsen verweisen Nebenbestimmungen von Planfeststellungsbeschlüssen für Erdkabel-, Pipeline- und andere Trassenprojekte regelmäßig auf die GeoBerichte 28. Sie definieren damit faktisch den Maßstab, an dem Behörden die Arbeit der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) messen — etwa bei Mietenaufbau, Befahrbarkeitsentscheidungen und Rekultivierung. Wann eine BBB überhaupt verpflichtend wird, zeigt der Beitrag zur Anordnung der BBB.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick