StartseiteWissenWelche Bauzeitenfenster gelten für welche Artengruppen?

Kurz beantwortet: Grob gilt: Gehölzrodungen sind vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig, Eingriffe in Vogelbruthabitate müssen außerhalb der Brutzeit von etwa März bis September liegen, Quartierbäume von Fledermäusen werden meist im Herbst nach Besatzkontrolle gefällt, und Reptilien wie Amphibien können nur in ihrer Aktivitätszeit abgefangen werden. Verbindlich sind die Fenster im jeweiligen Bescheid.

Übersicht der wichtigsten Zeitfenster

Artengruppe / EingriffÜbliches FensterHintergrund
Gehölzrodung allgemein1. Oktober bis Ende Februar§ 39 Abs. 5 BNatSchG, Schutz der Brutzeit
Brutvögel (Baufeldräumung, Abriss)Eingriffe außerhalb ca. März bis SeptemberBrut- und Aufzuchtzeit
Fledermäuse (Quartierbäume, Gebäude)Herbstfenster nach Besatzkontrollenach Auflösung der Wochenstuben, vor dem Winterschlaf
Zauneidechse (Abfang)Aktivitätszeit, Schwerpunkte Frühjahr und Spätsommernur aktive Tiere sind fangbar
Amphibien (Abfang, Zaunbetrieb)Wanderzeiten im Frühjahr und HerbstTiere unterwegs zwischen Gewässer und Landlebensraum
Haselmaus (Rodung)gestaffelt in zwei SchrittenWinterruhe in Bodennestern

Der Bescheid geht vor

Die Tabelle beschreibt die fachliche Regel — verbindlich sind die im Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigungsbescheid festgesetzten Fenster, die enger oder mit Auflagen versehen sein können. Grundlagen zum Rodungsfenster liefert Wann darf das Baufeld geräumt werden?

Verzahnung im Bauablauf

Weil sich die Fenster teils widersprechen, müssen sie früh in den Bauzeitenplan eingearbeitet werden — wie das gelingt, zeigen Warum kollidieren Bauzeitenfenster? und Prüfung des Bauzeitenplans durch die UBB.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick