Startseite › Wissen › Welche Bauzeitenfenster gelten für welche Artengruppen?
Kurz beantwortet: Grob gilt: Gehölzrodungen sind vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig, Eingriffe in Vogelbruthabitate müssen außerhalb der Brutzeit von etwa März bis September liegen, Quartierbäume von Fledermäusen werden meist im Herbst nach Besatzkontrolle gefällt, und Reptilien wie Amphibien können nur in ihrer Aktivitätszeit abgefangen werden. Verbindlich sind die Fenster im jeweiligen Bescheid.
Übersicht der wichtigsten Zeitfenster
| Artengruppe / Eingriff | Übliches Fenster | Hintergrund |
|---|---|---|
| Gehölzrodung allgemein | 1. Oktober bis Ende Februar | § 39 Abs. 5 BNatSchG, Schutz der Brutzeit |
| Brutvögel (Baufeldräumung, Abriss) | Eingriffe außerhalb ca. März bis September | Brut- und Aufzuchtzeit |
| Fledermäuse (Quartierbäume, Gebäude) | Herbstfenster nach Besatzkontrolle | nach Auflösung der Wochenstuben, vor dem Winterschlaf |
| Zauneidechse (Abfang) | Aktivitätszeit, Schwerpunkte Frühjahr und Spätsommer | nur aktive Tiere sind fangbar |
| Amphibien (Abfang, Zaunbetrieb) | Wanderzeiten im Frühjahr und Herbst | Tiere unterwegs zwischen Gewässer und Landlebensraum |
| Haselmaus (Rodung) | gestaffelt in zwei Schritten | Winterruhe in Bodennestern |
Der Bescheid geht vor
Die Tabelle beschreibt die fachliche Regel — verbindlich sind die im Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigungsbescheid festgesetzten Fenster, die enger oder mit Auflagen versehen sein können. Grundlagen zum Rodungsfenster liefert Wann darf das Baufeld geräumt werden?
Verzahnung im Bauablauf
Weil sich die Fenster teils widersprechen, müssen sie früh in den Bauzeitenplan eingearbeitet werden — wie das gelingt, zeigen Warum kollidieren Bauzeitenfenster? und Prüfung des Bauzeitenplans durch die UBB.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick