StartseiteWissenWer erhält den Abschlussbericht der Umweltbaubegleitung?

Kurz beantwortet: Den Abschlussbericht erhält zunächst der Bauherr als Auftraggeber der Umweltbaubegleitung; zusätzlich wird er in der Regel der Unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise der Planfeststellungs- oder Genehmigungsbehörde vorgelegt. Ob und mit welcher Frist die Vorlage bei der Behörde verpflichtend ist, ergibt sich meist aus den Nebenbestimmungen des Bescheids.

Empfänger im Überblick

EmpfängerGrund
Bauherr / VorhabenträgerAuftraggeber, erhält die vollständige Fassung als Entlastungsdokumentation
Untere NaturschutzbehördeVorlagepflicht laut Bescheid; in NRW und Niedersachsen bei Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt
Planfeststellungsbehördebei planfestgestellten Vorhaben, etwa die Bezirksregierung in NRW
Weitere Fachbehördenetwa Wasser- oder Bodenschutzbehörde, wenn deren Auflagen betroffen sind

Worauf in der Praxis zu achten ist

Maßgeblich ist der Wortlaut des Bescheids: Viele Nebenbestimmungen nennen ausdrücklich, wem der Bericht innerhalb welcher Frist nach Bauende vorzulegen ist – diese Fristen gehören von Anfang an in das Auflagen-Register. Der Versand sollte mit Verteiler und Zustellnachweis dokumentiert werden, damit die Vorlage später belegbar ist. Wer in NRW konkret zuständig ist, erläutert der Beitrag zur Zuständigkeit von Unterer Naturschutzbehörde und Bezirksregierung. Welche Inhalte der Bericht abdecken muss, zeigt der Artikel zum Abschlussbericht; einen Überblick über alle laufenden Pflichten gibt der Beitrag zu den Berichtspflichten gegenüber der Behörde. Bewährt hat sich, den Berichtsentwurf vorab mit dem Bauherrn durchzusprechen, die fachlichen Feststellungen dabei aber unverändert zu lassen.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick