StartseiteWissenWann dürfen Bäume gefällt werden?

Kurz beantwortet: Regulär vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des Februars: In dieser Zeit erlaubt § 39 Abs. 5 BNatSchG das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes. Vom 1. März bis 30. September gilt das gesetzliche Fällverbot. Unabhängig vom Zeitraum sind zusätzlich Baumschutzsatzung, eventuelle Genehmigungspflichten und der Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen.

Drei Prüfungen vor jeder Fällung

  1. Zeitfenster: Fällung grundsätzlich nur im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 28./29. Februar); die Hintergründe erklärt der Beitrag zum Fällverbot im Sommerhalbjahr,
  2. Genehmigung: Steht der Baum im Innenbereich unter einer kommunalen Baumschutzsatzung (in NRW nach § 49 LNatSchG NRW nur dort möglich), in einem Schutzgebiet oder ist die Fällung Teil eines zugelassenen Eingriffs, braucht es die entsprechende Gestattung — den Ablauf zeigt der Beitrag zur Fällgenehmigung,
  3. Artenschutz: Auch im Winter dürfen keine besetzten Quartiere zerstört werden — Höhlenbäume sind vorher zu kontrollieren, wie der Beitrag zur Besatzkontrolle beschreibt.

Besonderheiten auf Baustellen

Für Bauvorhaben werden Rodungen deshalb regelmäßig in das Winterhalbjahr gelegt und im Bauzeitenplan fest verankert — inklusive Vorlauf für Anträge und Kartierungen. Wer das Zeitfenster verpasst, verliert schnell ein ganzes Jahr, denn Ausnahmen genehmigen die Behörden nur unter engen Voraussetzungen. Winterfällung ersetzt dabei keine Artenschutzprüfung: Fledermaus-Winterquartiere in Baumhöhlen sind gerade in der kalten Jahreszeit besetzt, sodass die Fällfreigabe immer eine aktuelle, dokumentierte Kontrolle unmittelbar vor dem Einsatz voraussetzt.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick