StartseiteWissenWann braucht eine Baustelle einen Amphibienschutzzaun?

Kurz beantwortet: Ein Amphibienschutzzaun ist nötig, wenn Wanderkorridore oder Laichgewässer im Umfeld der Baustelle liegen und Tiere ins Baufeld oder auf Baustraßen geraten können. Er muss vor Beginn der Frühjahrswanderung stehen — je nach Witterung ab Februar — und bis zum Bauende funktionsfähig unterhalten werden.

Typische Auslöser für die Zaunpflicht

  • Laichgewässer im Umkreis weniger hundert Meter, zwischen denen und den Landlebensräumen die Trasse oder das Baufeld liegt;
  • bekannte Wanderkorridore, die von Baustraßen oder Gräben zerschnitten werden;
  • offene Baugruben und Schächte, die zu Fallen werden;
  • Vorkommen streng geschützter Arten wie Kreuzkröte oder Kammmolch, bei denen schon einzelne Tötungen gegen § 44 BNatSchG verstoßen.

Ob ein Zaun gefordert ist, ergibt sich meist aus dem Planfeststellungsbeschluss, dem landschaftspflegerischen Begleitplan oder einer Auflage der Unteren Naturschutzbehörde.

Zeitplan und Betrieb

Aufgebaut wird vor Beginn der Frühjahrswanderung — in milden Wintern wandern erste Tiere schon ab Februar. Der Zaun bleibt über die gesamte Aktivitätszeit stehen und wird bis zum Bauende instand gehalten: eingegrabener unterer Rand, lückenloser Verlauf, keine überwachsenden Pflanzen. Gehören Fangeimer dazu, sind sie während der Wanderzeit täglich zu leeren.

Zaun ist nicht gleich Umsiedlung

Der Zaun hält Tiere fern oder leitet sie — sitzt bereits eine Population im Baufeld, muss zusätzlich abgefangen und umgesiedelt werden.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick