Startseite › Wissen › Welche Lärmrichtwerte gelten auf Baustellen?
Kurz beantwortet: Maßgeblich ist die AVV Baulärm: Sie staffelt die Immissionsrichtwerte nach Gebietstyp – von 70 dB(A) in Industriegebieten über 65/50 dB(A) tags/nachts in Gewerbegebieten und 55/40 dB(A) in überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten bis 45/35 dB(A) an Krankenhäusern und Kurgebieten. Wird der Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten, sollen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden.
Die Richtwerte der AVV Baulärm
| Gebietstyp | tags (7–20 Uhr) | nachts (20–7 Uhr) |
|---|---|---|
| Industriegebiete | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
| Gewerbegebiete (überwiegend gewerblich) | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Mischgebiete (gewerblich und Wohnen) | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Überwiegend Wohnen | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Ausschließlich Wohnen | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Maßgeblich ist dabei nicht der Spitzenpegel eines einzelnen Geräts, sondern der Beurteilungspegel: ein Mittelungspegel über die Tag- beziehungsweise Nachtzeit, in den Betriebsdauer und Pausen der Maschinen einfließen. Kurze laute Phasen können also zulässig sein, dauerhafter Betrieb an der Grenze nicht.
Der Maßnahmenwert: Richtwert plus 5 dB(A)
Überschreitet der Beurteilungspegel den Richtwert um mehr als 5 dB(A), sollen Maßnahmen zur Lärmminderung angeordnet werden – von leiseren Bauverfahren über Einhausungen bis zu Betriebszeitbeschränkungen. Die Behörde hat hier kaum Spielraum, untätig zu bleiben. Welche technischen und organisatorischen Stellschrauben es gibt, zeigt Baulärm reduzieren.
Einordnung
Hintergrund und Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift erläutert Was ist die AVV Baulärm?; die zulässigen Arbeitszeiten behandelt Arbeitszeiten auf der Baustelle. Für lärmempfindliche Tierarten können daneben artenschutzrechtliche Grenzen greifen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick