Startseite › Wissen › Sind kurzfristige Einsätze möglich, etwa bei einem unerwarteten Artenfund?

Kurz beantwortet: Ja. Bei unerwarteten Artenfunden oder Havarien sind kurzfristige Einsätze möglich; telefonisch ist das Büro direkt erreichbar.

Was beim Artenfund gilt

Der Fund einer geschützten Art im Baufeld sollte unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden; bei Projekten mit Umweltbaubegleitung läuft die Meldung über diese — siehe „Muss ein Fund geschützter Arten auf der Baustelle gemeldet werden – und wem?“.

Ein Artenfund führt nicht automatisch zum Stillstand der gesamten Baustelle: In den meisten Fällen genügt ein lokaler, zeitlich begrenzter Stopp im unmittelbaren Fundbereich. Die Naturschutzbehörde kann allerdings schon bei begründetem Verdacht auf Verbotsverstöße weitergehende Anordnungen bis zur Stilllegung treffen — siehe „Führt ein Artenfund auf der Baustelle automatisch zum Baustopp?“.

Havarien auf der Baustelle

Bei einem Ölaustritt gilt die Reihenfolge Stoppen – Eindämmen – Melden – Dokumentieren: Die Quelle wird gesichert, Bindemittel werden ausgebracht, kontaminierter Boden wird abgegraben und der Eintrag in Gewässer oder Kanal verhindert — siehe „Was macht die Umweltbaubegleitung bei einer Havarie auf der Baustelle, zum Beispiel einem Ölaustritt?“.

Auch außerhalb der Bürozeiten ist das Büro mobil erreichbar.

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Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Fragen im Überblick