Startseite › Wissen › Können auch Kommunen, Bauunternehmen oder Privatleute das Büro Dr. Klein beauftragen?
Kurz beantwortet: Ja. Neben Netzbetreibern beauftragen auch Kommunen, Bau- und Tiefbauunternehmen sowie private Bauherren mit Umweltauflagen das Büro.
Vergabe durch öffentliche und private Auftraggeber
Eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung ist für private Bauherren möglich, für öffentliche Auftraggeber unterhalb bestimmter Wertgrenzen — siehe „Ist eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung möglich?“.
Auch kleinere Vorhaben
Neben großen Trassenprojekten werden auch kleinere Vorhaben begleitet — etwa einzelne Maststandorte, Ortsnetzmaßnahmen oder kommunale Bauprojekte.
Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG gelten unabhängig von Größe oder Genehmigungspflicht des Vorhabens — siehe „Gelten die artenschutzrechtlichen Verbote auch für kleine und private Baustellen?“.
Verwandte Fragen
- Ist eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung möglich?
- Gelten die artenschutzrechtlichen Verbote auch für kleine und private Baustellen?
- Wie schreibt man eine Umweltbaubegleitung aus?
- Begleitet das Büro Dr. Klein auch kleinere Bauvorhaben oder nur Großprojekte?
- Arbeitet das Büro Dr. Klein für Netzbetreiber und Energieversorger?
Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Fragen im Überblick