StartseiteWissenFunktioniert bei Zauneidechsen Vergrämung statt Umsiedlung?

Kurz beantwortet: Vergrämung funktioniert bei Zauneidechsen nur begrenzt: Durch Mahd und das Entfernen von Verstecken lässt sich ein Randbereich unattraktiv machen, sodass Tiere abwandern. Bei größeren oder isolierten Vorkommen ersetzt das kein Abfangen, weil ortstreue Tiere bleiben und geeignete Ausweichflächen fehlen.

Was Vergrämung leisten kann

Zauneidechsen brauchen ein Mosaik aus Sonnplätzen, Verstecken und lockerem Boden. Wird eine Fläche kurz gemäht, werden Stein- und Totholzhaufen entfernt und Strukturen beseitigt, verliert sie an Attraktivität — Tiere können in angrenzende Lebensräume ausweichen. Das kann bei kleinen Randvorkommen mit direkt anschließendem, aufnahmefähigem Habitat genügen und wird von Behörden im Einzelfall akzeptiert.

Wo die Methode scheitert

  • Ortstreue: Ein Teil der Tiere bleibt trotz Entwertung, zieht sich in den Boden zurück und gerät später unter Bagger und Raupe — ein Verstoß gegen das Tötungsverbot.
  • Fehlende Zielflächen: Ohne erreichbares, unbesetztes Ersatzhabitat führt Abdrängen nur zu Verdrängungskonkurrenz.
  • Winter und Eiablage: Eingegrabene Tiere und Gelege lassen sich nicht vergrämen.

Voraussetzungen für eine akzeptierte Vergrämung

Soll die Vergrämung als eigenständige Vermeidungsmaßnahme anerkannt werden, verlangt die Naturschutzbehörde in aller Regel:

  • eine belastbare Bestandserfassung mit geringer Individuenzahl im betroffenen Randstreifen;
  • ein unmittelbar angrenzendes, geeignetes und nicht bereits gesättigtes Habitat ohne trennende Barrieren;
  • Durchführung innerhalb der Aktivitätszeit, aber außerhalb von Eiablage und Winterruhe;
  • schrittweises Vorgehen von der Fläche weg, damit die Tiere gerichtet abwandern;
  • eine abschließende Absuche und einen Zaun, der die Rückwanderung ausschließt.

Die Vergrämung ist selbst ein Zugriff auf streng geschützte Tiere. Sie ist deshalb vorab abzustimmen, fachkundig durchzuführen und zu protokollieren — keine Nebenleistung, die die Baufirma mit dem Mulcher erledigt.

Einordnung

Vergrämung ist damit Baustein, nicht Ersatz: Üblich ist die Kombination aus Habitatentwertung, Schutzzaun und Abfangen. Ob und in welchem Umfang vergrämt werden darf, entscheidet die Naturschutzbehörde — den grundsätzlichen Unterschied erklärt der Beitrag Vergrämung vs. Umsiedlung.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick