StartseiteWissenBeim Gebäudeabriss wurden Fledermäuse entdeckt – was ist zu tun?

Kurz beantwortet: Stoppen Sie die Abrissarbeiten im betroffenen Bereich sofort, fassen Sie die Tiere nicht an und verschließen Sie keine Öffnungen. Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt — jetzt müssen Fachgutachter beziehungsweise Umweltbaubegleitung und die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet werden. Weiter abgerissen wird erst nach fachlicher Bewertung und behördlicher Freigabe.

Die ersten Schritte am Abrissobjekt

  1. Arbeiten einstellen: keine weiteren Eingriffe an Dach, Fassade oder den betroffenen Bauteilen; Bereich sichern.
  2. Tiere in Ruhe lassen: Fledermäuse niemals mit bloßen Händen anfassen — sie sind streng geschützt, und Bisse bergen ein Tollwutrisiko. Auch Ausflugöffnungen offen halten.
  3. Fachseite einschalten: Umweltbaubegleitung oder Fledermausgutachter sowie die Untere Naturschutzbehörde informieren — Fund, Uhrzeit und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren.

Wovon das weitere Vorgehen abhängt

Entscheidend ist der Quartiertyp: Ein Einzeltier im Tagesversteck ist anders zu bewerten als eine Wochenstube mit Jungtieren oder ein Winterquartier. Je nach Befund kommen eine Bergung durch sachkundiges Personal mit Genehmigung, ein Aufschub bis zur Auflösung des Quartiers oder eine Ausnahme mit Ersatzquartieren in Betracht — wann der Abriss zulässig wird, entscheidet die Behörde.

Die Lehre für kommende Projekte

Solche Zufallsfunde sind fast immer Folge einer fehlenden Vorprüfung. Eine Besatzkontrolle vor dem Abriss hätte das Quartier erkannt und den Konflikt planbar gemacht — ohne Baustopp und ohne Verbotsrisiko.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick