Startseite › Wissen › Können auch Kommunen, Bauunternehmen oder Privatleute das Büro Dr. Klein beauftragen?

Kurz beantwortet: Ja. Neben Netzbetreibern beauftragen auch Kommunen, Bau- und Tiefbauunternehmen sowie private Bauherren mit Umweltauflagen das Büro.

Vergabe durch öffentliche und private Auftraggeber

Eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung ist für private Bauherren möglich, für öffentliche Auftraggeber unterhalb bestimmter Wertgrenzen — siehe „Ist eine Direktvergabe der Umweltbaubegleitung möglich?“.

Auch kleinere Vorhaben

Neben großen Trassenprojekten werden auch kleinere Vorhaben begleitet — etwa einzelne Maststandorte, Ortsnetzmaßnahmen oder kommunale Bauprojekte.

Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG gelten unabhängig von Größe oder Genehmigungspflicht des Vorhabens — siehe „Gelten die artenschutzrechtlichen Verbote auch für kleine und private Baustellen?“.

Umweltbaubegleitung oder ökologische Baubegleitung in NRW & Niedersachsen gesucht? Dr. Christian Klein — unabhängiges Gutachterbüro mit über 25 Jahren Erfahrung, Schwerpunkt Versorgungsleitungen und Trassen: 0173 5178218 · dr.klein@umweltbaubegleitung.de

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Alle Fragen im Überblick