Startseite › Wissen › Was passiert bei wiederholten Verstößen derselben Baufirma?
Kurz beantwortet: Bei wiederholten Verstößen derselben Baufirma eskaliert die Umweltbaubegleitung über den Bauherrn: Auf dokumentierte Feststellungen folgen förmliche Mängelanzeige und Abmahnung, verpflichtende Nachschulungen der Kolonnen und engmaschigere Kontrollen. Je nach Schwere wird zudem die Naturschutzbehörde dokumentiert informiert; bei Artenschutzverstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro nach § 69 BNatSchG.
Die Eskalationskette in der Praxis
- Dokumentierte Wiederholungsfeststellung: Der erneute Verstoß wird mit Foto, Ort und Zeit protokolliert und mit Frist zur Abstellung versehen.
- Förmliche Mängelanzeige an den Bauherrn: Der Bauherr mahnt die Firma ab und ordnet die Abstellung an – die UBB selbst ist nicht weisungsbefugt.
- Verpflichtende Nachschulung: Die betroffenen Kolonnen erhalten eine Wiederholungseinweisung, dokumentiert mit Teilnehmerliste.
- Engmaschigere Kontrollen: Der Kontrollturnus wird verdichtet; die Mehrkosten können vertraglich der Firma auferlegt werden.
- Meldung an die Behörde: Bei fortgesetzten oder gravierenden Verstößen wird die Naturschutzbehörde informiert, die Anordnungen bis zur Teilstilllegung treffen kann.
Vertragliche und rechtliche Folgen
Neben Vertragsstrafen und Ersatzvornahme kommt bei anhaltender Unzuverlässigkeit die Kündigung in Betracht. Unabhängig davon haften Firma und handelnde Personen für Ordnungswidrigkeiten selbst – bei Artenschutzverstößen bis hin zu Straftatbeständen. Welche Stufen grundsätzlich zur Verfügung stehen, zeigt der Überblick zu den Eskalationsstufen bei Umweltverstößen. Vorbeugend wirkt ein Bauvertrag, der Einweisungen, Meldepflichten und Folgekosten klar regelt – Details im Beitrag Bauvertrag und Umweltbaubegleitung.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick