Startseite › Wissen › Was sind Tabuzonen auf der Baustelle und wie werden sie markiert?
Kurz beantwortet: Tabuzonen sind Flächen, die für den Baubetrieb vollständig gesperrt sind – etwa geschützte Biotope, Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume, Gewässerrandstreifen, Amphibienlaichgewässer oder Ersatzhabitate. Markiert werden sie vor Baubeginn dauerhaft und für jeden Maschinisten erkennbar mit Bauzaun, Schutzzaun, Absperrband oder Trassierstäben; die Einrichtung wird fotografisch dokumentiert und regelmäßig kontrolliert.
Was üblicherweise zur Tabuzone erklärt wird
- Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und Waldränder
- Kronentraufbereiche und Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume, zuzüglich Sicherheitszuschlag
- Gewässerrandstreifen, Uferbereiche, Quellbereiche und Laichgewässer
- Habitatstrukturen wie Lesesteinhaufen, Totholz, Horst- und Höhlenbäume mit Schutzradius
- Fertiggestellte CEF- und Ausgleichsflächen sowie Ersatzquartiere
- Archäologische Verdachtsflächen und Kampfmittelverdachtsflächen (mit anderer Rechtsgrundlage, aber gleicher Wirkung)
Anforderungen an die Markierung
| Situation | Bewährte Absperrung |
|---|---|
| Dauerhafter Schutz über die gesamte Bauzeit | Bauzaun oder fester Schutzzaun, standsicher gegründet |
| Baumschutz | Schutzzaun am Rand des Wurzelbereichs; als Regelwert setzt die DIN 18920 dafür die Kronentraufe zuzüglich 1,50 m an, bei Säulenformen zuzüglich 5,00 m. Im Straßenbau gilt ergänzend die R SBB. Zusätzlich Stammschutz |
| Kurzfristige oder wandernde Sperrung | Trassierstäbe mit Flatterband, Sprühmarkierung, klar gekennzeichnet |
| Amphibienrelevante Bereiche | Schutzzaun mit Überkletterschutz und Eingrabtiefe |
Einweisung und Kontrolle
Eine Markierung wirkt nur, wenn jeder auf der Baustelle weiß, was sie bedeutet. Die Umweltbaubegleitung erläutert die Tabuzonen daher beim Kick-off, überträgt sie in den Baustelleneinrichtungsplan und weist neue Nachunternehmer erneut ein. Bei jeder Begehung wird geprüft, ob Zäune noch stehen, ob Material eingelagert oder befahren wurde; Verstöße werden mit Foto, Datum und Verursacher protokolliert und in die Eskalation gegeben. Weiterführend: Schutzabstand des Baumschutzzauns, geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und Gewässerrandstreifen.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick