StartseiteWissenWas sind Tabuzonen auf der Baustelle und wie werden sie markiert?

Kurz beantwortet: Tabuzonen sind Flächen, die für den Baubetrieb vollständig gesperrt sind – etwa geschützte Biotope, Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume, Gewässerrandstreifen, Amphibienlaichgewässer oder Ersatzhabitate. Markiert werden sie vor Baubeginn dauerhaft und für jeden Maschinisten erkennbar mit Bauzaun, Schutzzaun, Absperrband oder Trassierstäben; die Einrichtung wird fotografisch dokumentiert und regelmäßig kontrolliert.

Was üblicherweise zur Tabuzone erklärt wird

  • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und Waldränder
  • Kronentraufbereiche und Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume, zuzüglich Sicherheitszuschlag
  • Gewässerrandstreifen, Uferbereiche, Quellbereiche und Laichgewässer
  • Habitatstrukturen wie Lesesteinhaufen, Totholz, Horst- und Höhlenbäume mit Schutzradius
  • Fertiggestellte CEF- und Ausgleichsflächen sowie Ersatzquartiere
  • Archäologische Verdachtsflächen und Kampfmittelverdachtsflächen (mit anderer Rechtsgrundlage, aber gleicher Wirkung)

Anforderungen an die Markierung

SituationBewährte Absperrung
Dauerhafter Schutz über die gesamte BauzeitBauzaun oder fester Schutzzaun, standsicher gegründet
BaumschutzSchutzzaun am Rand des Wurzelbereichs; als Regelwert setzt die DIN 18920 dafür die Kronentraufe zuzüglich 1,50 m an, bei Säulenformen zuzüglich 5,00 m. Im Straßenbau gilt ergänzend die R SBB. Zusätzlich Stammschutz
Kurzfristige oder wandernde SperrungTrassierstäbe mit Flatterband, Sprühmarkierung, klar gekennzeichnet
Amphibienrelevante BereicheSchutzzaun mit Überkletterschutz und Eingrabtiefe

Einweisung und Kontrolle

Eine Markierung wirkt nur, wenn jeder auf der Baustelle weiß, was sie bedeutet. Die Umweltbaubegleitung erläutert die Tabuzonen daher beim Kick-off, überträgt sie in den Baustelleneinrichtungsplan und weist neue Nachunternehmer erneut ein. Bei jeder Begehung wird geprüft, ob Zäune noch stehen, ob Material eingelagert oder befahren wurde; Verstöße werden mit Foto, Datum und Verursacher protokolliert und in die Eskalation gegeben. Weiterführend: Schutzabstand des Baumschutzzauns, geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und Gewässerrandstreifen.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick