Startseite › Wissen › Welche Rolle spielt die Umweltbaubegleitung bei der Baufeldfreimachung?
Kurz beantwortet: Bei der Baufeldfreimachung hat die Umweltbaubegleitung ihre kritischste Aufgabe: Sie gibt die Fläche erst frei, wenn Zeitfenster eingehalten, Vergrämungen und Umsiedlungen abgeschlossen, Schutzzäune gestellt und Tabuzonen markiert sind. Bei sensiblen Arbeiten wie Rodung, Gebäudeabriss oder Oberbodenabtrag ist sie in der Regel persönlich vor Ort und dokumentiert den Ablauf für die Behörde.
Vor der Freimachung
- Abgleich mit dem Bauzeitenfenster und dem Stand der Vermeidungsmaßnahmen
- Aktualitätsprüfung der Kartierungen; bei veralteten Daten Nachkontrolle veranlassen
- Besatzkontrolle an Gehölzen und Gebäuden, Höhlenbaumkontrolle mit Endoskop, Horstkontrolle
- Kontrolle abgeschlossener Vergrämungen, Umsiedlungen und funktionsfähiger CEF-Maßnahmen
- Abnahme der Schutzeinrichtungen: Reptilien- und Amphibienzäune, Baumschutz, Tabuzonenmarkierung
- Erteilung der umweltfachlichen Freigabe für den konkreten Abschnitt, befristet und flächenscharf
Während der Arbeiten
Bei Rodung, Abriss und Oberbodenabtrag ist die Anwesenheit der Baubegleitung meist ausdrücklich angeordnet. Sie weist den Maschinisten in Arbeitsrichtung und Reihenfolge ein, sorgt für schonende Verfahren – etwa abschnittsweises Vorgehen, das Fluchtwege lässt – und kann bei einem Fund sofort unterbrechen. Gefundene Tiere werden von fachkundigen Personen geborgen und in geeigneten Ersatzlebensraum verbracht, niemals durch das Baustellenpersonal auf eigene Faust.
Nach der Freimachung
- Kontrolle, dass die geräumte Fläche vegetationsfrei gehalten wird, damit keine Neuansiedlung erfolgt
- Sicherung des Nachweises: Fotos mit Standort und Datum, Freigabeprotokoll, Fundprotokolle
- Bericht an Bauherrn und – soweit angeordnet – an die untere Naturschutzbehörde
- Kontrolle, ob Schutzzäune nach der Räumung noch funktionsfähig sind und der Abschnitt gegen unbeabsichtigtes Befahren gesichert bleibt
Weil die Baufeldfreimachung irreversibel ist, gilt hier die strengste Freigabelogik des gesamten Projekts: Im Zweifel wird nicht freigegeben, sondern nachkontrolliert.
Weiterführend: Baufeldfreimachung aus Artenschutzsicht, Besatzkontrolle und Wann darf das Baufeld geräumt werden?
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick