StartseiteWissenWelche Rolle spielt die ökologische Baubegleitung beim Repowering?

Kurz beantwortet: Beim Repowering begleitet die ökologische Baubegleitung ein Doppelprojekt: den Rückbau der Altanlagen samt Fundamenten und Kranflächen und den Neubau der leistungsstärkeren Anlagen mit meist größeren Kran- und Montageflächen. Weil die neue BImSchG-Genehmigung aktualisierte Artenschutzauflagen enthält, muss die Begleitung beide Phasen durchgehend abdecken – vom ersten Rückbaukran bis zur Rekultivierung.

Rückbau der Altanlagen

Der Rückbau ist mehr als Demontage: Altfundamente werden in der Tiefe ausgebaut, die die Genehmigung beziehungsweise die Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 BauGB vorgibt, Betonabbruch wird deklariert und verwertet, alte Kranflächen und Zuwegungen werden entsiegelt. Die Begleitung kontrolliert dabei dieselben Schutzgüter wie im Neubau: Boden, Wasser und die Arten, die sich in zwanzig Betriebsjahren rund um die Standorte angesiedelt haben.

Neubau unter aktualisierten Auflagen

Die neuen Anlagen brauchen größere Fundamente, breitere Zuwegungen und schwerere Transporte – und eine neue Genehmigung mit aktueller artenschutzrechtlicher Prüfung. Deren Auflagen weichen oft deutlich von den alten ab: neue Rodungsfenster, Auflagen zur Baufeldräumung, zusätzliche Kontrollen an Zuwegungen und Kranstellflächen.

Eine Hand über beide Phasen

Sinnvoll ist ein durchgehendes Auflagenregister über Rückbau und Neubau, geführt von einer Begleitung: So gehen keine Auflagen zwischen zwei Bescheiden verloren, Flächen werden nur einmal beansprucht, und am Ende steht eine gemeinsame Abnahme einschließlich der rekultivierten temporären Flächen.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick