Startseite › Wissen › Dürfen Amphibien einfach eingesammelt und woanders ausgesetzt werden?
Kurz beantwortet: Nein. Auch gut gemeintes Einsammeln und Aussetzen geschützter Amphibien ist verboten: Der Fang verstößt gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; ein allgemeines Fangverbot enthält die Bundesartenschutzverordnung zwar nicht, § 4 BArtSchV untersagt aber bestimmte Fang- und Tötungsmethoden. Umsiedlungen brauchen eine naturschutzrechtliche Genehmigung, fachkundige Durchführung und geeignete Zielflächen.
Warum das Verbot sinnvoll ist
Alle heimischen Amphibienarten sind mindestens besonders geschützt, Arten wie Kreuzkröte oder Kammmolch streng geschützt. Das Nachstellen und Fangen ist damit grundsätzlich verboten — unabhängig von der Absicht. Dahinter stehen fachliche Gründe:
- Falsche Zielhabitate: Ein beliebiger Teich ist selten geeignet; ohne passende Land- und Winterlebensräume sterben die Tiere verzögert.
- Krankheitsverschleppung: Amphibienseuchen wie Chytridpilze können durch unkontrollierte Umsetzungen in gesunde Bestände getragen werden.
- Populationsschäden: Entnahmen zur falschen Zeit treffen Laich, Larven und wandernde Alttiere gleichermaßen.
Der legale Weg auf der Baustelle
Steht eine Baumaßnahme an, beantragt der Vorhabenträger eine Ausnahme bzw. Befreiung bei der Naturschutzbehörde. Der Bescheid regelt Methode, Zeitraum, Zielflächen und Dokumentation; durchgeführt wird die Umsetzung von fachkundigen Personen — den Ablauf beschreibt der Beitrag zur Amphibienumsiedlung.
Konsequenzen bei Eigenmacht
Die Rangfolge ist dabei umgekehrt, als oft angenommen: Der vorsätzliche Fang einer streng geschützten Art — etwa Kammmolch oder Kreuzkröte — ist regelmäßig eine Straftat nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Bußgeldweg mit bis zu 50.000 Euro betrifft dagegen die nur besonders geschützten Arten wie Erdkröte oder Grasfrosch, und auch dort nur vorsätzliches Handeln — eine Übersicht gibt der Beitrag zu den Strafen bei Artenschutzverstößen. Einzige Ausnahme: die unmittelbare Rettung einzelner Tiere aus einer akuten Gefahrenlage — auch die sollte dokumentiert und gemeldet werden.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick