StartseiteWissenWas ist eine Horstschutzzone und welche Arbeiten sind darin tabu?

Kurz beantwortet: Eine Horstschutzzone ist ein festgelegter Radius um den Horstbaum von Greifvögeln, Schwarzstorch oder anderen Horstbrütern, in dem während der Brutsaison keine störenden Arbeiten stattfinden dürfen. Tabu sind dort insbesondere Rodungen, Baubetrieb, lärmintensive Verfahren und die Einrichtung von Lager- oder Stellflächen. Der Radius ist artabhängig — üblich sind etwa 100 Meter, bei empfindlichen Arten wie dem Schwarzstorch bis 300 Meter.

Rechtlicher Rahmen

Einige Bundesländer haben Horstschutzzonen gesetzlich verankert; in NRW und Niedersachsen ergeben sie sich aus dem Störungs- und Lebensstättenschutz des § 44 BNatSchG, konkretisiert durch fachliche Vorgaben — in NRW die Maßnahmensteckbriefe des LANUV — und durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid. Für die Baustelle wirkt die Zone wie eine Tabuzone auf Zeit, die im Bauablaufplan und in den Lageplänen der Kolonnen verankert wird.

Was in der Zone untersagt ist

  • Fällung und Rodung, auch einzelner Bäume,
  • Erdbau, Rammarbeiten, Sprengungen und anderer lärmintensiver Baubetrieb,
  • Einrichtung von Baustraßen, Lagerflächen und Kranstellplätzen,
  • wiederkehrender Personen- und Fahrzeugverkehr abseits bestehender Wege.

Die Beschränkungen gelten in der Regel während der Brutsaison — artabhängig etwa von Februar/März bis August. Im engeren Umfeld des Horstbaums bleiben bestandsverändernde Eingriffe oft ganzjährig ausgeschlossen, denn der Horst selbst ist als regelmäßig genutzte Stätte dauerhaft geschützt — siehe Darf ein Horstbaum gefällt werden?

Wie beim Neufund entlang einer Leitungstrasse vorgegangen wird, beschreibt der Beitrag Greifvogelhorst nahe der Trasse.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick