Startseite › Wissen › Was sind planungsrelevante Arten in NRW?
Kurz beantwortet: Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten, die in Nordrhein-Westfalen bei einer Artenschutzprüfung einzeln — Art für Art — zu bearbeiten sind. Die Liste wird vom Landesamt (LANUK, früher LANUV) im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ geführt und fortlaufend aktualisiert.
Wozu die Auswahl dient
Der europäische Artenschutz umfasst mehrere hundert Arten. Eine vollständige Einzelbetrachtung wäre in Zulassungsverfahren nicht leistbar. NRW konzentriert die vertiefte Prüfung deshalb auf die Arten, bei denen ein Vorhaben realistisch zu erheblichen Konflikten führen kann. Alle nicht planungsrelevanten Arten — nicht nur Vogelarten, sondern ebenso die übrigen FFH-Anhang-IV-Arten — werden in der ASP grundsätzlich nicht vertiefend betrachtet, müssen im Verfahren aber zumindest pauschal berücksichtigt und dokumentiert werden; die Fachinformationen werden dazu teilweise nach Habitatgilden zusammengefasst.
Auswahlkriterien bei den Vogelarten
Die Kriterien greifen in einer festen Reihenfolge. Vorrang haben die Arten, die in der Vogelschutz-Richtlinie selbst hervorgehoben werden:
- alle Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie,
- Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 V-RL, soweit sie in NRW regelmäßig auftreten,
- alle nach der EG-ArtSchVO streng geschützten Vogelarten (zum Beispiel der Mäusebussard).
Erst unter den restlichen Vogelarten kommen die weiteren Merkmale zum Tragen:
- Arten der Roten Liste NRW mit Gefährdungskategorie (1, R, 2, 3)
- alle Koloniebrüter, weil hier bereits kleinräumige Eingriffe auf Populationsniveau wirken können
- Durchzügler und Wintergäste nur, soweit sie in NRW regelmäßig auftreten
- ausgeschlossen: als verschollen oder ausgestorben geltende Arten sowie sporadische Zuwanderer und Irrgäste
Bei den FFH-Anhang-IV-Arten gilt entsprechend, dass nur rezente, bodenständige Vorkommen in NRW berücksichtigt werden.
Praktische Anwendung
Das Fachinformationssystem liefert messtischblattbezogene Artenlisten, Steckbriefe zu Biologie, Lebensraumansprüchen und Empfindlichkeiten sowie Hinweise zu Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Diese Abfrage ist der übliche Einstieg in Stufe I der Artenschutzprüfung; sie ersetzt jedoch keine Geländeerhebung, weil die Daten flächig und nicht parzellenscharf sind.
Häufiger Irrtum
„Nicht planungsrelevant“ bedeutet nicht „nicht geschützt“. Amsel, Ringeltaube oder Haussperling sind weiterhin besonders geschützte europäische Vogelarten; die Verbote des § 44 BNatSchG gelten für sie unverändert, auch mitten in der Baustelle. Zur Systematik siehe besonders und streng geschützte Arten, zur Rolle der Landesfachbehörde LANUV/LANUK bei Bauvorhaben.
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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Alle Fragen im Überblick